Kölner Silvesternacht Kölner Silvesternacht 2015: Drei Täter von der Domplatte verurteilt

Köln - Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ihre Angaben zu Gerichtsurteilen gegen Täter aus der Kölner Silvesternacht präzisiert. Das Kölner Amtsgericht habe bislang drei Angeklagte wegen sexueller Straftaten verurteilt, stellte das Justizministerium in Düsseldorf am Dienstag klar.
Am 7. Juli wurde ein Angeklagter wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beihilfe zu einer sexuellen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein zweiter Angeklagter erhielt an diesem Tag wegen sexueller Nötigung eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Der dritte Angeklagte wurde am 28. Juli unter anderem wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zwei Angeklagten konnte der Vorwurf der sexuellen Nötigung nicht nachgewiesen werden. Sie wurden wegen anderer Delikte aus der Silvesternacht zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Urteile nach Übergriffen auf Kölner Domplatte in der Silvesternacht: Fehler im Innenministerium
Das Innenministerium hatte in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP von Urteilen gegen sechs Beschuldigte gesprochen, denen sexueller Nötigung vorgeworfen worden war. Dabei hatte das Innenministerium einen Fall doppelt aufgeführt und nicht angegeben, dass es in zwei der Verfahren keine Urteile wegen sexueller Straftaten gab.
Beim Kölner Polizeipräsidium sind insgesamt 1205 Strafanzeigen eingegangen, 509 davon hatten laut Innenministerium „sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand“. 369 dieser Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Von diesen wiederum befassen sich 22 mit dem Vorwurf der Vergewaltigung, 189 mit sexueller Nötigung, 157 mit sexueller Beleidigung und eines wegen exhibitionistischer Handlungen.
Derzeit liefen noch 58 Ermittlungsverfahren gegen 83 namentlich bekannte Täter, teilte das Innenministerium in Düsseldorf weiter mit. (dpa)