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Letzte Generation Klimaaktivisten dringen auf Berliner Flughafen ein

Aktivisten der Gruppe Letzte Generation fordern mit ihren Aktionen mehr Klimaschutz und einen spürbaren Wandel. Zwei von ihnen klebten sich am Berliner Flughafen fest.

Von dpa 15.08.2024, 06:40
Nach Angaben der Brandenburger Landespolizei haben sich zwei Menschen auf dem Flughafengelände festgeklebt.
Nach Angaben der Brandenburger Landespolizei haben sich zwei Menschen auf dem Flughafengelände festgeklebt. Julius Schreiner/dpa

Berlin - Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation haben am Morgen auf mehreren deutschen Flughäfen Protestaktionen gestartet – auch der Berliner Flughafen war betroffen. Nach Angaben der Brandenburger Polizei klebten sich in den frühen Morgenstunden zwei Menschen im Alter von 21 und 22 Jahren auf dem Gelände des Flughafens fest. Sie seien kurz darauf losgelöst und in Gewahrsam genommen worden. Nach Angaben des Flughafens war der Flugbetrieb nicht betroffen.

Auch auf die Gelände der Flughäfen Stuttgart, Nürnberg und Köln/Bonn drangen je zwei Aktivisten in orangefarbenen Warnwesten ein.

Am Berliner Flughafen ermittelt die Polizei nun wegen Sachbeschädigung am Zaun, Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz. Beide Aktivisten sind der Polizei „durch gleichgelagerte Delikte“ bekannt. Angaben zum Geschlecht der Aktivisten machte die Polizei nicht.

An Start- und Landebahn festgeklebt

Gegen 5.10 Uhr habe die Polizei Brandenburg ein Loch im Flughafenzaun festgestellt, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei. Der Flugbetrieb sei dadurch allerdings nicht beeinträchtigt worden, sagte die Sprecherin.

Wenig später stellten sie beide festgeklebten Personen im Umfeld der nördlichen und südlichen Start- und Landebahn fest. Gegen 6.30 Uhr wurden beide zusammen mit der Flughafenfeuerwehr von der Bahn gelöst. Die ersten Maschinen seien planmäßig um 6.00 Uhr abgehoben, erklärte eine Sprecherin des Flughafens.

BER: Flugverkehr nicht beeinträchtigt

„Die Sicherheit des Flugverkehrs war zu jeder Zeit gewährleistet“, ergänzte die Sprecherin der Bundespolizei. Eine Sprecherin des Flughafens bestätigte dies. „Der Flugbetrieb war nicht beeinträchtigt und konnte planmäßig um 6.00 aufgenommen werden. Start und Landungen finden regulär statt“, sagte sie. Es liefe alles „ganz normal“.

Die Bundespolizei hatte zunächst mitgeteilt, dass durch die Aktion der Aktivisten Starts und Landungen zwischenzeitlich „auf null“ gesetzt wurden. „In der kurzen Zeit, wo der Flugverkehr theoretisch nicht hätte stattfinden können, gab es keine Auswirkungen auf den Flugverkehr“, betonte sie jedoch.

Letzte Generation: Friedlicher Widerstand

Die Letzte Generation teilte mit, sie drücke „friedlich ihren Widerstand aus, indem sie Banner mit der Aufschrift "Oil kills" und "Sign the treaty" zur Schau“ stelle. „Die Start- und Landebahnen wurden dabei nicht betreten.“

Am Morgen hieß es: „8 mutige Menschen sind gerade in polizeilichem Gewahrsam, weil sie sich dem fossilen Wahnsinn in den Weg gestellt haben. Wir weigern uns, für die Profite einiger weniger zu sterben.“ Am Mittag teilte die Gruppe mit: „Alle Menschen, die an den Protesten heute Morgen beteiligt waren, sind nun wieder frei.“

Der Flughafenverband ADV forderte nach den Störaktionen ein konsequentes Vorgehen. Die Aktionen seien „ein konzertierter Akt der kriminellen Erpressung“, teilte der ADV mit. „Das ist kein friedlicher Protest und hier geht es auch nicht um vermeintlich höhere Ziele. Das sind böswillige Eingriffe in den Luftverkehr und in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Reisenden, der seinen Flug nicht planmäßig antreten kann.“

ADV: Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes „umgehend“ beschließen

Es handele sich um „Straftaten“, die von der Justiz „konsequent sanktioniert“ werden müssten. Der Kabinettsbeschluss zur Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes müsse „umgehend“ durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Die Bundesregierung will mit der geplanten Reform radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abhalten. Kern ist die Schaffung einer neuen Vorschrift, die das „vorsätzliche, unberechtigte Eindringen“ unter anderem auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt – und zwar dann, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.