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Kinderbetreuung Kita-Streik: Verdi will möglichst schnell in Berufung

Das Arbeitsgericht Berlin hat einen unbefristeten Streik an kommunalen Kitas untersagt. Verdi will dagegen „schnellstmöglich“ in Berufung gehen.

Von dpa 01.10.2024, 12:38
Die Gewerkschaft Verdi will gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts in Berufung gehen, das einen unbefristeten Streik in kommunalen Kitas untersagt hatte. (Archivbild)
Die Gewerkschaft Verdi will gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts in Berufung gehen, das einen unbefristeten Streik in kommunalen Kitas untersagt hatte. (Archivbild) Fabian Sommer/dpa

Berlin - Die Gewerkschaft Verdi will nach eigenen Angaben möglichst bald Berufung gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin einlegen, das einen unbefristeten Kita-Streik untersagt hat. Nur der genaue Zeitpunkt stehe noch nicht fest, sagte ein Verdi-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Inzwischen sei die ausführliche schriftliche Begründung des Gerichts eingetroffen, mit der sich die Gewerkschaft zunächst gründlich beschäftigen müsse. Dass die Gewerkschaft in Berufung gehen werde, sei aber sicher und zwar „schnellstmöglich“.

Verdi sieht die Entscheidung des Arbeitsgerichts kritisch

Verdi kritisierte das Urteil des Arbeitsgerichts. Es lege unter anderem dar, dass die Gehaltsverbesserungen bei den Sozial- und Erziehungsberufen im jüngsten Abschluss für den Tarifvertrag der Länder vereinbart wurden, auch eine Maßnahme zum Gesundheitsschutz beziehungsweise zur Entlastung seien. „Tatsächlich dienen die Gehaltsverbesserungen jedoch der finanziellen Aufwertung des Berufs. Warum diese Zulage als Entlassungsmaßnahme zu werten ist, begründet das Gericht nicht“, so die Gewerkschaft.

Außerdem argumentiere das Gericht, dass die Absprache, in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder keine Entlastungstarifverträge abzuschließen, es der Gewerkschaft verbiete, für dieses Ziel zu streiken. Diese Argumentation sieht die Gewerkschaft als verfassungsrechtlich problematisch an: „Denn damit könnten Arbeitgeberverbände ausschließlich durch interne Absprachen die Wahrnehmung grundgesetzlich verbriefter Rechte durch die Gewerkschaften beschränken.“ 

Die Urteilsbegründung steht nach Verdis Einschätzung damit in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: BAG 10.12.2022 – 1 AZR 96/02). „Dieses hatte schon vor über 20 Jahren festgestellt, dass Verpflichtungen innerhalb eines Arbeitgeberverbands für das Streikrecht der Gewerkschaften unerheblich sind“, argumentierte die Gewerkschaft. 

Eine Auseinandersetzung mit dieser bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung finde sich in dem Urteil nicht. „Wir werden das Urteil jetzt durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg überprüfen lassen“, kündigte die Verdi-Landebezirksleiterin von Berlin-Brandenburg, Andrea Kühnemann, an.

 Arbeitsgericht hat unbefristeten Streik untersagt

Ursprünglich hatte Verdi einen unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas ab Anfang dieser Woche geplant. Das Arbeitsgericht Berlin hatte das am Freitag untersagt und damit einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben.

Die Gewerkschaften Verdi und GEW fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.

Der Senat hat Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich abgelehnt. Er argumentiert, Berlin sei Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und dürfe solche Entscheidungen nicht alleine treffen.