Medizin Kinderärzte bieten selten telefonische Krankschreibung an
Seit Ende 2023 ist es möglich, dass Kinderärzte die Erkrankung eines Kindes nach telefonischem Kontakt mit den Eltern bescheinigen. Das sollte Praxen entlasten. Doch die Regelung wird kaum umgesetzt.
Hannover - Kinderärzte in Niedersachsen bieten die seit Dezember 2023 mögliche telefonische Krankschreibung nur selten an. „Das ist in der Umsetzung manchmal schwierig“, sagte Tilman Kaethner, Landesverbandsvorsitzender der Kinder- und Jugendärzte in Niedersachsen. Gründe dafür gebe es mehrere. „Viele Praxen haben nicht mehr das Personal, um regelmäßig telefonisch erreichbar zu sein“, sagte er. Auch sei nicht jede Medizinische Fachangestellte (MFA) in der Lage, eine Situation am Telefon einzuschätzen. „Wenn ich das als Arzt klären muss, dann kann das Kind auch gleich in die Praxis kommen“, sagte Kaethner, der in Nordenham als Kinderarzt praktiziert.
Je jünger ein Kind sei, desto schneller könne sich zudem dessen gesundheitlicher Zustand verschlechtern. „Die Neuregelung ist gut gedacht, aber zurzeit noch schwer zu verwirklichen“, sagte der Mediziner. Eltern hätten auch keinen Anspruch auf die telefonische Krankschreibung.
Nach Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen können Vertragsärzte nach einem Telefonat mit dem Vater oder der Mutter für bis zu fünf Tage eine ärztliche Bescheinigung ausstellen. Diese benötigen Eltern, um für den Verdienstausfall Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse zu beantragen. Elternteile können je 15 Tage pro Kind geltend machen, Alleinerziehende 30. Die Telefon-Krankschreibung sollte Praxen während Krankheitswellen entlasten, aber auch das Infektionsrisiko im Wartezimmer reduzieren.
Tanja Brunnert, Sprecherin des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Niedersachsen, sagte, dass durch die telefonische Krankschreibung die Bürokratie nicht reduziert werde: „Die Eltern müssen anrufen, die MFA muss einen Fall anlegen, eine Diagnose verschlüsseln, das Formular ausdrucken, der Ärztin oder dem Arzt zur Unterschrift vorlegen, die Eltern müssen es abholen.“ Der Aufwand stehe auch in keinem Verhältnis zur Vergütung. Wenn das Kind im Quartal noch nicht in der Praxis war, können ihr zufolge nur 1,43 Euro abgerechnet werden. Besser wäre es ihr zufolge, dass Eltern die ersten drei Krankheitstage auch ohne ärztliche Legitimation zu Hause bleiben könnten. „Dies wäre wirkliche Entlastung für Eltern und Praxen“, betonte Brunnert, die in Göttingen als Kinderärztin arbeitet.