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Angeklagte erscheint nicht Kinder verwüsten Schule - Strafbefehl gegen Mutter

Zwei Jungen im Alter von elf und zwölf Jahren verwüsten unter anderem eine Schule. Als Erziehungsberechtigte bekommt die Mutter nun einen Strafbefehl.

Von dpa 16.07.2024, 14:53
Eine Mutter hat einen Strafbefehl erhalten. Ihre Söhne hatten unter anderem eine Schule verwüstet. (Archivfoto)
Eine Mutter hat einen Strafbefehl erhalten. Ihre Söhne hatten unter anderem eine Schule verwüstet. (Archivfoto) Friso Gentsch/dpa

Osnabrück - In einem Prozess nach der Verwüstung einer Schule hat das Amtsgericht Osnabrück gegen die Angeklagte in Abwesenheit einen Strafbefehl erlassen. Die Geldstrafe betrage 150 Tagessätze zu je 10 Euro, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Eigentlich hätte am Dienstag das Urteil gegen die Mutter von zwei Jungen gesprochen werden sollen, die im Juli 2020 zusammen mit einem weiteren Kind in einer Schule eindrangen und dort einen Sachschaden von 150.000 Euro verursachten. Doch die Frau sei nicht zum Termin erschienen. 

Die Staatsanwaltschaft habe der 44-Jährigen vorgeworfen, ihrer Aufsichtspflicht über ihre damals elf und zwölf Jahre alten Kinder nicht nachgekommen zu sein, sagte die Sprecherin. Die Kinder brachen in der Schule in Bissendorf bei Osnabrück Waschbecken von den Wänden, zerschlugen Fensterscheiben und beschmierten unter anderem Wände mit Farbe. Acht Klassenräume wurden verwüstet. 

Prozess mehrfach unterbrochen

Passanten hatten seinerzeit die drei Schüler auf dem Dach beobachtet und die Polizei verständigt. Die Jungen waren der Polizei bekannt. Sie hatten schon in den Wochen zuvor bei weiteren Taten einen Schaden von 50.000 Euro verursacht. 

Der Prozess sei bereits im November 2021 gestartet, sagte die Gerichtssprecherin. Er wurde aber immer wieder unterbrochen, weil Zeugen, die Angeklagten oder die Kinder krank waren. Weil die Frau nun nicht persönlich vor Gericht erschienen und nur ihre Anwältin anwesend gewesen sei, habe das Gericht von der Möglichkeit eines Strafbefehls Gebrauch gemacht. 

Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht: Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden. Dann würde das Gericht einen neuen Hauptverhandlungstermin ansetzen, hieß es.