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Sicherheit Keine Messer und Waffen auf Weihnachtsmärkten - Kontrollen

Auch kleine Taschenmesser sollen zu Hause bleiben. Die Polizei wird das strenge Verbot auf den Weihnachtsmärkten kontrollieren. Auch andere Veranstaltungen sind betroffen.

Von dpa 12.11.2024, 15:05
Bald laden wieder Weihnachtsmärkte zum Bummel ein. Für mehr Sicherheit sorgt ein Waffen- und Messerverbot. (Archivfoto)
Bald laden wieder Weihnachtsmärkte zum Bummel ein. Für mehr Sicherheit sorgt ein Waffen- und Messerverbot. (Archivfoto) Heiko Rebsch/dpa

Magdeburg - Weihnachtsmärkte und öffentliche Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt sollen sicherer werden. Besucherinnen und Besucher dürfen keinerlei Waffen und Messer mit auf die Märkte nehmen, teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit. Um das Verbot durchzusetzen, darf die Polizei die Menschen jederzeit und ohne bestimmten Anlass kontrollieren. „Insbesondere an den Hauptzugängen der Weihnachtsmärkte wird es zu solchen Kontrollen kommen“, hieß es. Entsprechende waffenrechtliche Verordnungen beschloss das Kabinett in Magdeburg. Damit werden bundesweite Änderungen im Waffenrecht umgesetzt.

„Jede Bürgerin und jeder Bürger muss damit rechnen, dass Taschen oder Rucksäcke ohne besonderen Anlass kontrolliert werden. Bitte haben Sie Verständnis für diese Kontrollen. Sie dienen der Sicherheit von uns allen“, erklärte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). Die Landespolizei werde auf den bevorstehenden Weihnachtsmärkten sichtbar Präsenz zeigen.

Auch die Wintermärkte, die teilweise eher als die Weihnachtsmärkte beginnen, seien von der neuen Verordnung betroffen, sagte ein Regierungssprecher nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Er verwies zudem auf geregelte Ausnahmen, etwa wenn man an einem Stand sei und Essen zu sich nehme oder ein Messer auf einem Weihnachtsmarkt kaufe und sich dieses in der Originalverpackung befinde.

Die Neufassung des Waffengesetzes erweitert das bereits bestehende Waffenverbot auf Messer aller Art bei allen öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder anderen öffentlichen Veranstaltungen, hieß es weiter. Auch wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten sei, gelten die neuen Regelungen. Das betreffe auch Theater, Kinos, Diskotheken und Tanzveranstaltungen.