Karlsruhe Karlsruhe: Raser-Prozess: Augenzeugen schildern den Unfallhergang

Karlsruhe/dpa. - Sieben Monate nach dem tragischen Unfalltod einer Frau und ihrer kleinen Tochter steht seit Montag der mutmaßliche Autobahnraser wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der 34 Jahre alte Ingenieur beteuerte beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Karlsruhe seine Unschuld. «Ich habe weder jemanden bedrängt noch etwas von einem Unfall bemerkt.» Die Anklage wirft dem Mann neben fahrlässiger Tötung auch fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht vor. Ihm drohen im Höchstfall vier Jahre Haft.
Laut Staatsanwaltschaft soll der bei DaimlerChrysler beschäftigte Versuchsingenieur am 14. Juli vergangenen Jahres auf der Autobahn A 5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal mit Tempo 220 bis 250 bis auf einen Meter auf den Kleinwagen der Frau aufgefahren sein. Die 21- Jährige habe sich angesichts des heranrasenden Wagens derart erschrocken, dass sie das Lenkrad nach rechts riss und dabei die Kontrolle über ihren Wagen verlor. Das Auto schleuderte in einen Wald und prallte gegen mehrere Bäume. Die Frau und ihre hinten sitzende zweijährige Tochter waren sofort tot.
Der Angeklagte bestritt am ersten Prozesstag die Vorwürfe. Er sei damals zwar mit seinem 500 PS starken Mercedes auf der Autobahn unterwegs gewesen. Allerdings sei er erst einige Minuten nach dem schweren Unfall am Ort des Geschehens vorbei gekommen. Er habe auf dem Seitenstreifen ein Fahrzeug mit Blaulicht entdeckt. Auf eine Bemerkung der Richterin, er sei unter Kollegen als «Turbo-Rolf» bekannt - laut Staatsanwaltschaft wurde er auch der «Linksblinkerfraktion» zugerechnet -, antwortete der 34-Jährige: «Wie die Leute dazu kommen, dass ich einen aggressiven Fahrstil hätte, ist mir schleierhaft.» Seinen Fahrstil beschrieb er als «zügig, aber sicher».
Zwei Zeugen schilderten am Montag den Hergang des Unfalls. Obwohl sie selbst mit 200 beziehungsweise gut 220 Stundenkilometern unterwegs gewesen seien, seien sie auf der Autobahn A 5 bei Karlsruhe von einem dunklen Mercedes «relativ zügig» überholt worden. Nach Angaben eines Außendienst-Mitarbeiters fuhr der Mercedes dann etwa 300 Meter vor ihm auf das Fahrzeug der jungen Mutter auf. «Es sah so aus, als ob der Mercedes den Kleinwagen berühren und von der Autobahn schubsen würde.» Als die Frau nach rechts gezogen habe, sei der Mercedes - mit einem Rad auf dem Grünstreifen - links vorbeigerast. Dann sei der Wagen der Frau von der Fahrbahn abgekommen.
Richterin Brigitte Hecking hielt dem Angeklagten vor, sich in den Tagen nach dem Unfall häufig nach dem tragischen Geschehen erkundigt und sogar Berechnungen über die Fahrzeit bis zum Unfallort angestellt zu haben. Rechtsanwalt Paul Kleiser, der den Vater des getöteten Kindes vertritt, fragte den Angeklagten zudem, warum er sich nach dem Unfall nicht gemeldet habe, obwohl er von der Fahndung nach einem S-Klasse-Mercedes gewusst habe. «Da setzt man sich doch mit der Polizei in Verbindung, schon um den Verdacht auszuräumen», sagte der Anwalt. Der Angeklagte sagte, er habe Angst gehabt, die Polizei werde den «kürzesten Weg» wählen und ihn verdächtigen.
Der tragische Unfall und die wochenlange Suche nach dem Autobahnraser hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Dabei hatte die Polizei mehrere 100 Autos der Marke Mercedes überprüft. Das Gericht hat für den Fall zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt.
