Justiz Justizministerin lobt Ermittlungen bei Automatensprengungen
Auf die große Zahl der Geldautomatensprengungen hat Niedersachsen mit einer eigenen Schwerpunktstaatsanwaltschaft reagiert - offensichtlich erfolgreich, wie die Entwicklung der Fallzahlen zeigt. Ist das ein Vorbild für andere Bundesländer?
Osnabrück - Die in Niedersachsen stark gesunkene Zahl von Geldautomatensprengungen ist nach Ansicht der Landesjustizministerin eine Folge der eigens für diese Delikte eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Im vergangenen Jahr gab es in Niedersachsen nur noch 38 Sprengungen von Bankautomaten, nach 68 solcher Taten im Jahr 2022. „Das ist ein Super-Erfolg in Niedersachsen“, sagte Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD) am Mittwoch bei einem Besuch der Justizbehörden in Osnabrück. Bundesweit stagniert ihren Angaben zufolge die Zahl der Automatensprengungen allerdings. „Es findet eine Verdrängung statt“, sagte Wahlmann.
Sie rief die Banken und Sparkassen dazu auf, sich für den Schutz der Geldautomaten bundesweit auf ein einheitliches System zu einigen und sich dabei an den Niederlanden zu orientieren. Dort würden die Banken ihre Geldbestände in den Automaten mit Klebe- und Farbsystemen schützen.
Dank der Arbeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Osnabrück werden auch viele Geldautomatensprengungen aus anderen Bundesländern vor dem Osnabrücker Landgericht verhandelt. „Das ist eine erhebliche Belastung, zeigt aber auch, wie gut die Staatsanwaltschaft hier arbeitet“, sagte Wahlmann. Der Leiter der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Bernard Südbeck, sagte, es sei aus seiner Sicht zu wünschen, dass auch andere Bundesländer vergleichbare Schwerpunktstaatsanwaltschaften gründen würden.
Kritisch äußerte sich Wahlmann zu Plänen der Bundesregierung, dass Hauptverhandlungen in Strafsachen durch Tonaufzeichnungen dokumentiert werden sollen. Ein erster Gesetzentwurf, Strafverhandlungen auf Video aufzuzeichnen, sei inzwischen wieder vom Tisch, sagte die SPD-Politikerin. Das sei zu begrüßen. Allerdings verlange der nun vorliegende Gesetzentwurf, Tonaufnahmen von jedem Verhandlungstag schon zum nächsten Verhandlungstag zu verschriftlichen und Zeugen erst dann zu entlassen, wenn auch die Anwälte diesem Protokoll zugestimmt haben.
Schon das Abtippen der Tonaufnahmen sei ein erheblicher Aufwand, den die Gerichte nicht leisten könnten, sagte Wahlmann. Derzeit vorhandene Diktiersoftware sei noch nicht in der Lage, solche Protokolle fehlerfrei zu erstellen. Zudem führe es dazu, dass Zeugen zweimal vor Gericht erscheinen müssten. „Dieses Vorhaben hat Null Mehrwert, ich erkenne nicht, dass wir Qualitätsmängel haben bei unseren Urteilen“, sagte Wahlmann. Das Gesetzesvorhaben solle nun in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommen.