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Justiz Justiz: Selbstmord in Gefängniszelle

10.06.2003, 14:06
Der im Prozess um den "Mord ohne Leiche" verurteilte Geschäftsmann Hartmut Crantz wenige Minuten vor der Urteilsverkündung am 2.06.2003 im Lübecker Landgericht. (Foto: dpa)
Der im Prozess um den "Mord ohne Leiche" verurteilte Geschäftsmann Hartmut Crantz wenige Minuten vor der Urteilsverkündung am 2.06.2003 im Lübecker Landgericht. (Foto: dpa) dpa

Lübeck/dpa. - Nur wenige Tage nach dem Urteil im Lübecker Prozess um den «Mord ohne Leiche» hat sich der zu lebenslanger Haft verurteilte Geschäftsmann Hartmut Crantz in seiner Zelle erhängt. Wie die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck am Dienstag mitteilte, wurde die Leiche des 58-Jährigen gegen 6.30 Uhr bei der Ausgabe des Frühstücks entdeckt. Nach Angaben der Anstaltsleitung hatte der Gefangene eine Paketschnur am Gitter des Zellenfensters angebracht. Er war am 2. Juni vom Landgericht Lübeck nach einem Indizienprozess wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Geschäftsmann am 6. Januar 1999 seine seither spurlos verschwundene Ehefrau getötet und ihre Leiche an einem unbekannten Ort versteckt hat. Ein erstes, gleich lautendes Urteil des Landgerichts war im Dezember 2001 wegen eines juristischen Formfehlers aufgehoben worden. Crantz hatte immer wieder seine Unschuld beteuert und von einem Komplott der Familie seiner Frau gegen ihn gesprochen.

Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, hat Crantz mehrere Abschiedsbriefe hinterlassen. Ein mehrseitiges Schreiben mit der Überschrift «An die Verleumder» habe offen in der Zelle gelegen, sagte der Sprecher Staatsanwaltschaft. Darin beteuert Crantz noch einmal seine Unschuld. Seine Leiche sollte noch am Dienstag obduziert werden.

Bereits nach seiner ersten Verurteilung im Jahr 2000 hatte Crantz einen Selbstmordversuch unternommen. Er war deshalb nach dem zweiten Urteil zunächst in der JVA besonders überwacht worden. Diese Bewachung sei jedoch aufgehoben worden, weil die betreuenden Beamten und Psychologen keine Selbstmordgefahr gesehen hatten. Auch seine Verteidiger hatten keine Anzeichen für einen drohenden Selbstmord bei Crantz bemerkt.