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Kaiserfamilie Japanische Prinzessin Yuriko mit 101 Jahren gestorben

Sie war das älteste noch lebende Mitglied der japanischen Kaiserfamilie. Nun ist Prinzessin Yuriko in einem Krankenhaus in Tokio gestorben.

Von dpa 15.11.2024, 10:51
Yuriko trauerte 2016 um ihren Ehemann Mikasa. (Archivbild)
Yuriko trauerte 2016 um ihren Ehemann Mikasa. (Archivbild) Toru Hanai/epa/dpa

Tokio - Prinzessin Yuriko von Japan ist mit 101 Jahren gestorben. Wie das kaiserliche Hofamt mitteilte, starb das älteste noch lebende Mitglied der Kaiserfamilie am Freitagmorgen (Ortszeit) im St.-Luke's-Krankenhaus in Tokio. Dort wurde Yuriko bereits im März wegen eines leichten Hirninfarkts eingewiesen.

Die genaue Todesursache wurde vom kaiserlichen Hofamt nicht mitgeteilt, doch laut japanischen Medienberichten soll Yuriko an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben sein.

„Ich bin zutiefst betrübt über die Nachricht vom Tod Ihrer kaiserlichen Hoheit Prinzessin Yuriko von Mikasa“, teilte Japans Premierminister Shigeru Ishiba in einer Stellungnahme mit.

Geboren wurde Yuriko im Jahr 1923 in eine adelige Familie. Nach einem Studium an der Gakushuin-Frauenakademie in Tokio heiratete sie mit 18 Jahren Prinz Mikasa, den jüngsten Bruder des 1989 verstorbenen Kaisers Hirohito und Onkel des emeritierten Kaisers Akihito. Die beiden waren 75 Jahre lang verheiratet und hatten fünf gemeinsame Kinder, von denen ihre drei Söhne bereits tot sind.

Yurikos Ehemann Mikasa starb 2016 mit 100 Jahren. Ihre letzten Jahre lebte Yuriko zurückgezogen im Palast Akasaka in Tokio. Dort soll sie laut Angaben des kaiserlichen Hofamts bis zuletzt regelmäßig Zeitschriften gelesen, im Fernsehen Baseball geschaut sowie sonnige Tage im Palastgarten verbracht haben. Erst im Frühjahr verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand zunehmend.

Nach Yurikos Tod zählt die kaiserliche Familie Japans nur mehr 16 Personen, darunter vier Männer. Nach wie vor dürfen nur männliche Erben die Familienlinie fortführen. Frauen haben keinen Platz in der Thronfolge und werden von der Familie ausgeschlossen, sobald sie Bürgerliche heiraten.