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Migration und Sicherheit Innenminister: „Sicherheitspaket“ teils nur Symbolpolitik

Die Bundesregierung will Konsequenzen aus dem Anschlag in Solingen ziehen. Brandenburgs Innenminister von der CDU lässt kein gutes Haar am „Sicherheitspaket“. Brandenburg reagiert im Bundesrat.

Von dpa Aktualisiert: 18.10.2024, 16:51
CDU-Innenminister Stübgen hält nichts vom „Sicherheitspaket“ der Ampel. (Archivbild)
CDU-Innenminister Stübgen hält nichts vom „Sicherheitspaket“ der Ampel. (Archivbild) Hannes P Albert/dpa

Potsdam - Brandenburgs CDU-Innenminister Michael Stübgen hat das sogenannte Sicherheitspaket der Ampelregierung abgelehnt und Teile davon als „reine Symbolpolitik“ kritisiert. Nach kontroverser Debatte nahm der Bundestag das Paket an, allerdings stoppte der Bundesrat einen Teil davon. Die Ampel hatte das „Sicherheitspaket“ nach dem Anschlag von Solingen auf den Weg gebracht.

Brandenburg, wo bis zur Bildung einer neuen Regierung nach der Wahl im September eine Koalition aus SPD, CDU und Grünen regiert, enthielt sich in der Länderkammer beim Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung. Die sogenannte Kenia-Koalition hat für Fälle, in denen sie sich nicht einig ist, Enthaltung vereinbart.

Innenminister Stübgen: Keine Verbesserungen für Sicherheit der Bürger

„Das Sicherheitspaket der Ampel wird seinem Namen nicht gerecht“, kritisierte Innenminister Stübgen, der auch den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehat. Auf große Ankündigungen folgten nur kleine Regelungen. „Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es den Ampelparteien nur um ein paar Schlagzeilen im Wahlkampf in Ostdeutschland ging. Verbesserungen für die Sicherheit der Bürger wären dringend notwendig, aber mit der Ampel sind diese nicht zu haben. Der Frust in der Bevölkerung wird dadurch zunehmen.“

Was der Bundesrat abgelehnt

In dem Gesetz, das der Bundesrat jetzt abgelehnt hat, geht es um mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden. Sie sollten die Befugnis erhalten, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätten der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für maximal drei Tage treffen müssen.

Beschlossen wurde mit Zustimmung des Bundesrats etwa, dass Asylbewerber, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden - wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist.