«Ich fahre schwarz»-Shirt schützt nicht vor Strafe
Hannover/dpa. - Ein T-Shirt mit dem Schriftzug «Ich fahre schwarz» schützt einen Fahrgast ohne Ticket nicht vor Strafe. Das Amtsgericht Hannover verurteilte am Mittwoch einen 38-Jährigen, der dreimal ohne gültiges Ticket erwischt worden war, zu einer Geldstrafe von 500 Euro.
Der Mann hatte angegeben, er habe das T-Shirt deutlich sichtbar getragen und deshalb keine Leistungen erschlichen. Dies sei unerheblich, da er weder den Fahrer der S-Bahn noch die Kontrolleure vor der Abfahrt auf den Aufdruck aufmerksam gemacht hatte, betonte der Richter.
Der verurteilte Hartz-IV-Empfänger muss auch die Gerichtskosten und das erhöhte Fahrgeld zahlen.