1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. «Ich fahre schwarz»-Shirt schützt nicht vor Strafe

«Ich fahre schwarz»-Shirt schützt nicht vor Strafe

24.02.2010, 12:08

Hannover/dpa. - Ein T-Shirt mit dem Schriftzug «Ich fahre schwarz» schützt einen Fahrgast ohne Ticket nicht vor Strafe. Das Amtsgericht Hannover verurteilte am Mittwoch einen 38-Jährigen, der dreimal ohne gültiges Ticket erwischt worden war, zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

Der Mann hatte angegeben, er habe das T-Shirt deutlich sichtbar getragen und deshalb keine Leistungen erschlichen. Dies sei unerheblich, da er weder den Fahrer der S-Bahn noch die Kontrolleure vor der Abfahrt auf den Aufdruck aufmerksam gemacht hatte, betonte der Richter.

Der verurteilte Hartz-IV-Empfänger muss auch die Gerichtskosten und das erhöhte Fahrgeld zahlen.