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Infektionsschutzgesetz Homeoffice wird Pflicht – doch es gibt viele Ausnahmen

Laut dem neuen Gesetzesentwurf wird Homeoffice nun dort zur Pflicht, wo es möglich ist. Arbeitnehmer müssen begründen, wenn sie das angebotene Homeoffice ablehnen wollen; zuvor durften sie wählen. Doch die Liste der Ausnahmen ist lang.

23.4.2021, 17:43
Homeoffice wird nun zur Pflicht.
Homeoffice wird nun zur Pflicht. dpa

Halle (Saale) - Das vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz wirkt sich auch auf Arbeitnehmer aus: Bietet der Arbeitgeber Homeoffice an, sollen die Arbeitnehmer offenbar dazu verpflichtet werden, dieses Angebot anzunehmen.

Homeoffice-Angebot nur mit Begründung abzulehnen

Wie die FAZ berichtet, sollen die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, wo „keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Bisher bestand die Pflicht für Arbeitgeber nur darin, ihren Angestellten das Arbeiten im Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich war, und den Beschäftigten stand es frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Jetzt müssen die Arbeitnehmer dieses Angebot jedoch annehmen, es sei denn, sie können Gründe dagegen hervorbringen. Wörtlich heißt es laut FAZ nun im Gesetz: „Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“

Gründe gegen Homeoffice seitens des Arbeitnehmers

Gründe, die einem Homeoffice entgegenstehen, könnten wohl  beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Diese müssten dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, um weiterhin im Büro arbeiten zu können.

Kontrollbesuche des Arbeitgebers oder einer Behörde sind dabei  aller Regel nach nicht zulässig. Ein Bußgeld bei Verstößen soll nach jetzigem Stand nicht erhoben werden. (mz)