Bildung Holter hält nichts von Vorgaben zum Gendern an Schulen
In Thüringen können Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, ob sie Texte mit Sonderzeichen für geschlechtergerechte Sprache verfassen oder nicht. Die CDU setzt sich für strengere Regeln ein - wie im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt.
Erfurt - Gender-Sternchen erlaubt oder verboten? Während an Schulen in Sachsen-Anhalt Sonderzeichen für geschlechtergerechte Sprache inzwischen tabu sind, will Thüringens Bildungsminister Helmut Holter weiterhin keinerlei Vorgaben machen. „Jugendliche, mit denen ich rede, nutzen die Gendersprache. Warum soll ich denen das jetzt verbieten?“, sagte der Linke-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
Veränderungen in der Sprache spiegelten sich auch in der Schule wider, argumentierte Holter. Gerade Kinder und Jugendliche seien da sehr neugierig und affin. „Das hat was mit Modernisierung der Sprache zu tun, es hat aber auch etwas mit Gleichstellung zu tun“, sagte Holter. In den Schulen seien alle frei, in dieser Art und Weise zu schreiben oder zu sprechen. „Es wird kein Gender-Verbot geben. Es darf aber auch niemand dafür bestraft werden, dass er gendert oder dass er nicht gendert“, sagte Holter. Das eine oder das andere dürfe nicht bewertet werden.
Ganz anders sieht das Thüringens CDU-Chef Mario Voigt: „Wenn wir regieren, wird es klare Vorgaben geben. Thüringen ist das Land der Dichter und Denker. Deshalb braucht es klare Regeln entsprechend der Beschlüsse des Rats für deutsche Rechtschreibung“, sagte Voigt. Im kommenden Jahr wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Der Rat für deutsche Rechtschreibung stuft Genderzeichen weiterhin nicht als Kernbestand der deutschen Orthografie ein, betonte zuletzt aber auch, dass die „Entwicklung des Gesamtbereichs“ noch nicht abgeschlossen sei und daher „vom Rat für deutsche Rechtschreibung weiter beobachtet“ werde.
Sachsen-Anhalts CDU-geführtes Bildungsministerium hatte kürzlich die Nutzung von Gender-Sternchen und ähnlichen Schreibweisen an Schulen untersagt. Das Verbot gilt demnach sowohl im Unterricht als auch im offiziellen Schriftverkehr. Es bezieht sich auf Grammatik-Sonderzeichen im Wortinneren, die die bewusste Ansprache aller Geschlechter zum Ziel habe. Neben dem Gender-Sternchen zählen dazu auch Konstruktionen wie „Lehrer:innen“ und „Schüler_innen“.
Bei der Bewertung von Schülertexten, in denen trotzdem Gender-Grammatik verwendet wird, will das Ministerium den Lehrerinnen und Lehrern zumindest Spielraum lassen. Es komme auf die Gesamtschau der Schülerleistung an, hatte ein Ministeriumssprecher gesagt.