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Sieben Angeklagte Hohe Sicherheitsvorkehrungen bei Automatensprengerprozess

Niederländische Banden gelten als die Haupttätergruppe bei Geldautomatensprengungen. Vor dem Landgericht Osnabrück beginnt die Verhandlung gegen sieben Angeklagte.

Von dpa Aktualisiert: 10.12.2024, 16:00
Unter großen Sicherheitsmaßnahmen hat vor dem Landgericht Osnabrück ein Verfahren gegen mutmaßliche Geldautomatensprenger begonnen.
Unter großen Sicherheitsmaßnahmen hat vor dem Landgericht Osnabrück ein Verfahren gegen mutmaßliche Geldautomatensprenger begonnen. Friso Gentsch/dpa

Osnabrück - Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat am Landgericht Osnabrück die Verhandlung gegen sieben Angeklagte begonnen, die für zahlreiche Geldautomatensprengungen verantwortlich sein sollen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft den aus den Niederlanden stammenden Männern im Alter von 20 bis 33 Jahren vor, als arbeitsteilig organisierte Gruppe Geldautomaten unter anderem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gesprengt zu haben. 

Angeklagt sind sie wegen 22 Taten, die in der Zeit zwischen August 2021 und November 2023 begangen worden sein sollen. Beute und Sachschäden sollen sich zusammen auf rund 5,5 Millionen Euro belaufen. 

Umfangreiche Anklageschrift

Die Verhandlung begann wegen intensiver mehrfacher Sicherheitsüberprüfungen im Gerichtsgebäude mit großer Verspätung. Vor Verlesung der umfangreichen Anklageschrift kritisierten die Anwälte, dass auch im Sitzungssaal vermummte und bewaffnete Polizisten anwesend waren. Einen Antrag, diese Sicherheitsmaßnahmen aufzuheben, lehnte die Kammer nach einer Beratung ab.

Im Anschluss an die Verlesung der Anklageschrift bemängelten die Anwälte, dass weder ihnen noch dem Gericht von der Staatsanwaltschaft sämtliche Ermittlungsakten zur Verfügung gestellt worden seien. Sie beantragten deshalb die Aussetzung des Verfahrens, bis alle Akten, einschließlich Ermittlungsakten der niederländischen Strafverfolgungsbehörden, gesichtet seien. Die Vorsitzende Richterin kündigte für den Folgetermin in der kommenden Woche ein Rechtsgespräch mit allen Verfahrensbeteiligten über das weitere Vorgehen im Verfahren an.