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Asylbewerber Härtefallkommission stimmte knapp der Hälfte der Anträge zu

Die Härtefallkommission ist oft die letzte Hoffnung für abgelehnte Asylbewerber. Sie sieht sich die Menschen mit Migrationsgeschichte genau an. In den Schicksalen spiegelt sich die Weltlage wider.

Von dpa 23.04.2025, 13:16
Wenn alle rechtlichen Möglichkeiten eines Verbleibs ausgeschöpft sind, ist die Härtefallkommission oft der letzte Anker vor einer drohenden Abschiebung. (Archivbild)
Wenn alle rechtlichen Möglichkeiten eines Verbleibs ausgeschöpft sind, ist die Härtefallkommission oft der letzte Anker vor einer drohenden Abschiebung. (Archivbild) Michael Kappeler/dpa

Magdeburg - In den vergangenen 20 Jahren hat die Härtefallkommission des Landes über 173 Ersuchen von Asylbewerbern positiv entschieden. Die behandelten Fälle spiegelten die Weltlage wider und wie sich Fluchtbewegungen veränderten, zog die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, Bilanz der bisherigen Arbeit. „Nicht ein Fall sah aus wie ein anderer. Es waren alle sehr individuelle Fälle.“ 

Härtefallkommission als letzte Möglichkeit

Die Härtefallkommission wurde nach Angaben des Innenministeriums im Jahr 2005 eingerichtet. Vorschlagsberechtigt sind unter anderem Kirchen, Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsrat oder die kommunalen Spitzenverbände. Härtefallanträge setzen voraus, dass nach sorgfältiger Einzelfallbetrachtung dringende humanitäre oder persönliche Gründe für einen Verbleib in Deutschland vorliegen - dazu zählen etwa gesundheitliche Gründe oder eine fortgeschrittene Integration. 

Seit der ersten Sitzung der Kommission im Mai 2005 wurden insgesamt 377 Härtefallanträge für 1.022 Menschen gestellt. Über rund 45 Prozent der Fälle sei positiv entschieden worden, sagte Schwenke. „Wir nehmen nur Fälle an, wenn kein anderer Weg mehr möglich ist und alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.“ In 53 Fällen seien Anträge abgelehnt und 134 zurückgenommen worden. Über die restlichen Fälle wurde noch nicht abschließend entschieden.

Nur in einem Fall entschied das Innenministerium anders

„Jeder Fall wird individuell geprüft, um Menschen eine Perspektive zu geben, die aus sehr speziellen, individuellen Gründen die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht erfüllen“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) bei der Vorstellung des Berichts. Das Innenministerium muss die geprüften Fälle final entscheiden. Mit nur einer Ausnahme zu Beginn der Arbeit der Kommission sei das Ministerium den Ersuchen in allen Fällen gefolgt. 

Die meisten Anträge seien in den vergangenen 20 Jahren von Menschen aus dem Kosovo (77) eingereicht worden, gefolgt von Menschen aus dem Iran (24), Serbien (22) sowie Armenien und der Türkei (jeweils 20). In rund 42 Prozent der Fälle handelte es sich um minderjährige Kinder.