Urteil gesprochen Haftstrafe für Lunapharm-Geschäftsführerin
Der Prozess um illegalen Handel mit Krebsmedikamenten eines Brandenburger Großhändlers zog sich lange. Nun gibt es ein Urteil gegen die Geschäftsführerin. Was war geschehen?
Potsdam - Nach dem Medikamenten-Skandal um den Brandenburger Pharma-Großhändler Lunapharm ist die Geschäftsführerin des Unternehmens zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam sprach die Angeklagte am Vormittag wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz schuldig. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 370.000 Euro aus dem Privatvermögen der Frau an. Von der Firma sollen etwa 1,16 Millionen Euro eingezogen werden.
Frau bestritt Vorwürfe
Die Kammer sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass die Frau illegal mit Krebsmedikamenten gehandelt hat. Sie habe mit Hilfe eines Geschäftspartners über Monate die Vertriebswege der Medikamente verschleiert. Die Frau hatte die Vorwürfe stets bestritten und betont, nicht gegen geltende Arzneimittelgesetze verstoßen zu haben.
Verschleierte Vertriebswege
Zwischen 2015 und 2018 hatte sie Medikamente über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben, obwohl diese Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte. Zwar hatte das Landesgesundheitsamt im Mai 2017 diesen Handel verboten, doch die Frau und ihr Geschäftspartner hatten das Verbot aus Sicht des Gerichts im Anschluss umgangen.
Dafür hätten sie über eine Firma in Zypern das Geschäft weiterbetrieben, erklärte die Richterin. So seien weitere Lieferungen aus der Apotheke in Griechenland über Rechnungen des Großhändlers aus Zypern verschleiert worden. An den Medikamenten selbst gab es laut Gericht keine Mängel oder Beanstandungen.
Urteil dicht an Forderungen der Staatsanwaltschaft
Die Geschäftsführerin nahm das Urteil am Mittwoch äußerlich gefasst auf. Sie schüttelte zwar immer wieder den Kopf, blieb aber verhältnismäßig gelassen und machte sich gelegentlich Notizen. Mit einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bewegt sich das Urteil recht dicht an den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die im Schlussplädoyer drei Jahre und zehn Monate gefordert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hintermann soll womöglich gesondert verfolgt werden
Der Prozess hatte bereits im Oktober 2023 begonnen. Neben der Geschäftsführerin war ein Rechtsanwalt aus Hessen wegen Beihilfe angeklagt. Dieser wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Der dritte Angeklagte - der Geschäftspartner der Frau - hatte mit einem Attest belegen wollen, dass er nicht verhandlungsfähig sei und war bei dem Prozess nicht erschienen. Ein Verfahren gegen ihn wird womöglich in Zukunft noch einmal getrennt aufgerollt werden.
Fall kostete Gesundheitsministerin das Amt
Das Unternehmen Lunapharm darf seit mehreren Jahren keine Arzneimittel mehr herstellen oder damit handeln. Das Landesgesundheitsamt hatte vor Jahren als Reaktion auf den Skandal ein solches Verbot verhangen. Der Fall schlug 2018 hohe Wellen. Brandenburgs damalige Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) trat zurück, weil das Landesgesundheitsamt trotz frühzeitiger Hinweise auf einen illegalen Handel nicht ausreichend eingeschritten sein soll.