Abgeordnetenhaus Günther-Wünsch: Die Frage nach Regelungen ist berechtigt
Berlin - Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch hat mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte wegen ihrer Beziehung mit Regierungschef Kai Wegner (beide CDU) auf die neuen im Senat abgestimmten Regeln hingewiesen. „Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation, wie Sie Ihnen bekannt ist, ein Novum darstellt“, sagte sie am Donnerstagnachmittag im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses. „Und die Frage nach Regelungen, wie man Berufliches und Privates trennt, sind durchaus berechtigt.“
Der AfD-Abgeordnete Thorsten Weiß hatte zuvor gefragt, wie sich angesichts der Beziehung künftig eine Bevorzugung und Benachteiligung zwischen den Senatsverwaltungen vermeiden und eine sachgerechte Beurteilung der Senatorin sicherstellen lasse.
„Wir haben diesen Fragen und diesen Forderungen bereits mit der Mitteilung am Dienstag in der Senatspressekonferenz Rechnung getragen“, sagte Günther-Wünsch und wiederholte die Regelung, die Senatssprecherin Christine Richter präsentiert hatte. Danach soll bei Konflikten zwischen der Senatsbildungsverwaltung und anderen Senatsverwaltungen Bürgermeister und Finanzsenator Stefan Evers (CDU) vermitteln. Bei Streit zwischen Bildungsverwaltung und Finanzverwaltung müsste Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) diese Aufgabe übernehmen.
Weiß, bildungspolitischer Sprecher seiner Fraktion, sagte, er hätte gerne gewusst, wann der Senat denn eine Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Beamtenstatusgesetzes plane, um das Begünstigungsverbot von Lebensgefährten von Familienmitgliedern abzuschaffen und durch eine rechtlich nicht bindende Selbsterklärung der Betroffenen zu ersetzen. Auf die provokanten Frage reagierte Günther-Wünsch denkbar knapp: „Es ist keine Änderung des Landesbeamtengesetzes geplant.“
Wegner und Günther-Wünsch hatten am Freitag über ihren Anwalt mitteilen lassen, sie hätten sich im Herbst 2023 entschieden, eine Beziehung einzugehen. Unter anderem AfD, Grüne und Linke hatten bezweifelt, dass beide Senatsmitglieder Privates und Berufliches klar genug trennen könnten, und vor Interessenkonflikten gewarnt.