Gruppenvergewaltigung Gruppenvergewaltigung: Mädchen missbraucht, Tat gefilmt, Opfer in Eiseskälte abgelegt

Hamburg - Die Tat vom 11. Februar 2016 schockierte: Auf der Geburtstagsfeier eines Jugendlichen in Hamburg wird eine 14-Jährige von mehreren jungen Männern vergewaltigt. Anschließend legen sie das Mädchen bei Eiseskälte in einem Hinterhof ab. Im Oktober 2016 werden die vier Jugendlichen zu Haftstrafen von ein bis zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, ein 21-Jähriger muss für vier Jahre ins Gefängnis. Nun soll das Strafmaß der fünf Angeklagten - drei Deutsche und zwei Serben - geprüft werden. Dafür hat am Mittwoch ein neuer Prozess vor dem Landgericht Hamburg begonnen.
Jugendliche filmen das Geschehen mit ihren Smartphones
Wie das Landgericht im ersten Prozess feststellte, ist der erste Sex des völlig betrunkenen und wehrlosen Opfers mit einem 16-Jährigen noch freiwillig. Dann wird die 14-Jährige von einem 21-Jährigen missbraucht. Drei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren quälen sie anschließend sexuell mit Gegenständen. Die Jugendlichen filmen das Geschehen mit ihren Smartphones, ebenso wie eine 15-Jährige, die den Tätern dabei Regieanweisungen gibt.
Als das Mädchen zu schreien beginnt, schleifen die Peiniger es am frühen Morgen nach draußen und lassen es kaum bekleidet in der Kälte im Hinterhof zurück. Ein Nachbar hört Schreie und ruft die Polizei. Das Mädchen wird wegen Unterkühlung und erheblichen Alkoholkonsums auf eine Intensivstation gebracht.
Mutter eines Angeklagten gab dem Opfer eine Mitschuld
Am 20. Oktober 2016 verurteilt das Landgericht die vier Jugendlichen zu Haftstrafen von ein bis zwei Jahren auf Bewährung. Sie hätten die Taten gestanden und Reue bekundet, erklärt der Vorsitzende Richter. Ein 21-Jähriger, der den Missbrauch des Mädchens als einvernehmlichen Sex dargestellt hat, erhält eine härtere Strafe: vier Jahre Gefängnis. Freunde und Verwandte der Angeklagten begrüßen die Bewährungsstrafen im Gerichtssaal damals mit Jubel. Auch am Mittwoch gab es für die Angeklagten wieder Unterstützung aus dem Familien- und Freundeskreis. Die Mutter eines Angeklagten gab im Gespräch mit Journalisten dem Opfer eine Mitschuld.
Im Internet protestieren nach dem ersten Prozess Zehntausende in einer Online-Petition gegen die Urteile. Staatsanwaltschaft und drei der Angeklagten legen Revision ein. Im Juli 2017 hebt der Bundesgerichtshof in Leipzig die Urteile dann teilweise auf, bestätigt jedoch die Feststellungen des Hamburger Landgerichts zum Tatgeschehen. Nun geht es an sechs Verhandlungstagen vor einer anderen Großen Strafkammer am Landgericht um eine rechtliche Neubewertung des Geschehens.
Verfahren um schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person
Der Bundesgerichtshof hat das Landgericht unter anderem aufgefordert, auch den Straftatbestand der Aussetzung zu prüfen. Von Aussetzung spricht man, wenn jemand eine Person in eine hilflose Lage und Lebensgefahr bringt. Sollte die Strafkammer diesen Vorwurf bestätigen, könnten sich die Strafen verschärfen. Außerdem muss das Gericht entscheiden, ob die Angeklagten wegen der Handyaufnahmen auch wegen Herstellens jungendpornografischer Schriften zu belangen sind.
In erster Linie geht es in dem Verfahren aber um einen schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person. Der Gesetzgeber bezeichnet diese Straftat inzwischen auch als Vergewaltigung. Laut erstem Urteil wurde sie gemeinschaftlich begangen. Ob die Strafen im neuen Prozess härter ausfallen werden, ist fraglich. Ein Gerichtssprecher betonte, dass die Strafkammer auch berücksichtigen müsse, wie sich die Angeklagten in der Zwischenzeit verhalten hätten. Eine Befolgung der Bewährungsauflagen müsste ihnen positiv angerechnet werden. Der erwachsene Angeklagte, inzwischen 24 Jahre alt, befindet sich als einziger nicht auf freiem Fuß. Er sitzt nach eigenen Angaben in der Sozialtherapeutischen Anstalt Hamburg.
Vom Verlauf des neuen Prozesses wird die Öffentlichkeit nur wenig mitbekommen, denn die Jugendkammer schloss Zuschauer und Pressevertreter gleich nach der Personalienfeststellung der Angeklagten von der Verhandlung aus.
Urteil wird möglicherweise zumindest in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet
Möglicherweise werde auch das Urteil zumindest in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet werden, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Die öffentliche Berichterstattung könne zur Bloßstellung, Verängstigung und Stigmatisierung der Angeklagten führen, was die erzieherische Einwirkung auf sie erschweren würde. Die Tat sei nicht in der Öffentlichkeit verübt worden und habe die Allgemeinheit nicht gefährdet. Das bloße Bedürfnis an Sensation überwiege darum nicht die schutzwürdigen Interessen der jugendlichen Prozessbeteiligten, erklärte die Richterin. (dpa)