Juwelendiebstahl Grünes Gewölbe - Freispruch eines Angeklagten rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden von Anfang Mai zurückgenommen. Wie kam es dazu?
Dresden - Der Freispruch eines wegen Beihilfe zum Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden angeklagten Mannes ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden von Anfang Mai zurückgenommen, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Der damals 24-Jährige aus dem Berliner Remmo-Clan stand unter dem Verdacht, in die Planung des Coups eingeweiht und in dessen Vorbereitungen einbezogen gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft plädierte in dem Prozess auf eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und focht das Urteil dann an. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wollte mangels Erfolgsaussichten die Revision der Staatsanwaltschaft Dresden nicht vertreten. Er verwies nach Angaben des Sprechers der Behörde darauf, dass es das Revisionsgericht grundsätzlich hinzunehmen habe, wenn das Gericht „im Zweifel für den Angeklagten“ freispreche. Dem Ergebnis habe sich der Generalstaatsanwalt des Freistaates angeschlossen und um eine Rücknahme der Revision gebeten.
Der Einbruch in das berühmte Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden. Ein Teil der Beute fehlt noch immer. Fünf Männer aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie wurden im Mai 2023 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt - inzwischen rechtskräftig - und verbüßen diese bis auf einen.