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Glücksspiel Glücksspiel: Tipper steiten um Millionen

Von Stefan Seeling 06.07.2005, 17:17
Lottokugeln. (Foto: dpa)
Lottokugeln. (Foto: dpa) ddp

Koblenz/dpa. - Rückblende: Im Oktober 2003 gewinnt ein Monteur aus Rodalben imLotto rund 7,3 Millionen Euro. Sein Geld will der 50-Jährige, dermit einer Kundenkarte gespielt hatte, nicht auf sein Kontoüberwiesen haben. Er fährt nach Koblenz, legt den Lotto-Mitarbeiterndie für die Auszahlung notwendige Spielquittung und Kundenkarte vorund erhält den Gewinn in vier Schecks ausbezahlt. Die Kundenkarte,mit deren Hilfe die Daten des Spielers und der Spielvorgang um 20.11Uhr am 17. Oktober 2003 online nach Koblenz transferiert wurden,beweist den Mitarbeitern von Lotto Rheinland-Pfalz eindeutig, dassder rechtmäßige Gewinner vor ihnen steht. Ihre Frage, ob er dennauch alleine gespielt habe, beantwortete der Monteur mit «Ja».

Das bestreiten aber ein 34-jähriger Dachdecker und ein 54-jähriger Handelsvertreter. Sie klagen vor dem Koblenzer Landgerichtauf ihre Gewinnanteile von je 2,4 Millionen Euro, weil zwischenihnen und dem Monteur eine Tippgemeinschaft bestanden habe. Ihredrei Namen hätten sie auf die Rückseite der Spielquittunggeschrieben.

Im Januar beschäftigte sich das Koblenzer Gericht zum ersten Malmit dem Fall. Es nahm die Spielquittung des Millionengewinns, aufder angeblich die Namen der Lottospieler gestanden haben, näherunter die Lupe. Die Kammer lud als Zeugen den Justiziar von LottoRheinland-Pfalz, Christoph Röser. Dieser gab zu Protokoll, dass aufder Quittung der Name des Inhabers der Kundenkarte ebenso fehlenwürden wie Datum und Zeit der Abgabe und die Abgabestelle, derStrichcode sowie die Spielquittungsnummer, die nochmals allerelevanten Angaben enthält. Der Justiziar gab an, dass es bei LottoRheinland-Pfalz «im Promillebereich» zu fehlerhaften Spielquittungenkommen könnte. Die Gründe liegen nach Angabe des Juristenmöglicherweise bei den Druckern in den Annahmestellen oder imHardware- oder Softwarebereich.

Nach Angaben von Lotto werden in den 1600 Lotto-Annahmestellen inRheinland-Pfalz und Luxemburg jede Woche rund eine MillionSpielaufträge abgegeben. Die von ihrem Justiziar genanntenfehlerhaften Quittungen «im Promillebereich» würden zwar rechnerischmindestens 1000 fehlerhafte Spielquittungen pro Woche bei LottoRheinland-Pfalz bedeuten, bestätigt Lotto-Sprecher Clemens Buch.«Aber es sind keine 1000 fehlerhaften Spielquittungen pro Woche»,bekräftigt er. Solche fehlerhafte Spielquittungen kämen «mit einerSeltenheit vor, die gegen Null tendiert. Das kommt praktisch nichtvor», relativiert Buch die Aussage des Justiziars.

Außerdem bestehe in Fällen fehlerhafter Spielquittungen dieMöglichkeit eines so genannten «Gewinneinspruchs». Der Lottospielermüsste nur sagen, wo und wann er den Schein gespielt habe und bekämeseinen Gewinn in jedem Fall doch ausbezahlt. Dies sei bereitsmehrmals vorgekommen. Es bestehe daher auch bei nicht vorhandeneroder unleserlicher Quittungsnummer ein Gewinnanspruch, sagt Buch. Ersteht damit im Gegensatz zu den Lotto-Regeln auf der Rückseite derSpielquittungen, wonach in einem solchen Fall kein Anspruch auf denGewinn besteht.

Ob es für die Koblenzer Zivilkammer bei der Urteilsfindung imStreit der drei ehemaligen Freunde von Bedeutung sei, dass es beiLotto Rheinland-Pfalz zu einer hohen Anzahl fehlerhafterSpielquittungen kommen kann, bleibe abzuwarten, sagte einGerichtssprecher. Der Vorsitzende Richter deutete bereits an, dasser in dem Rechtsstreit die schlechteren Chancen bei den beidenKlägern sehe.