Gesundheit Gesundheit: Zuckerkranker Richter scheitert mit Prozess gegen Coca Cola
Essen/dpa. - Mit seiner Klage gegen den GetränkeherstellerCoca Cola ist ein zuckerkranker Richter vor dem Essener Landgerichtam Donnerstag gescheitert. Die Richter sprachen dem48-jährigen Hans Josef Brinkmann jedes Anrecht auf Schmerzensgeld undSchadenersatz ab. «Es zählt zum allgemeinen Wissen der Verbraucher,dass der Verzehr von zuckerhaltigen Produkten zu gesundheitlichenSchäden führen kann», hieß es im Urteil. Brinkmann hatte den Konsum von Coca Cola für seine Diabetes mitverantwortlich gemacht.
Richter Mathias Kirsten stellte in der Urteilsbegründung der 16.Zivilkammer klar, dass der Getränkehersteller für die Krankheit desKlägers nicht verantwortlich gemacht werden kann. Das Produkt seinicht fehlerhaft und auch die Werbung gehe nicht über das allgemeineAnpreisen hinaus. «Jedem Verbraucher ist bekannt, dass Coca Colaeinen nicht unerheblichen Anteil von Zucker beinhaltet», sagteKirsten. «Das ist schon am süßen Geschmack zu erkennen.» Es liegedeshalb in der Eigenverantwortung der Verbraucher, den Konsum zuregulieren.
Coca Cola Deutschland zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. «DasGericht hat eine allgemeine gesellschaftliche Überzeugung bestätigt,dass jeder Verbraucher auf Grundlage umfassender Informationen überseine Ernährung selbst entscheidet», sagte UnternehmenssprecherinClaudia Fasse.
Brinkmann, Richter am Oberlandesgericht Rostock, hatte im Prozessangegeben, zwischen 1994 und 1998 täglich zwei Mal einen halben LiterCoca Cola getrunken zu haben. Die Gefahren seien ihm dabei nichtbewusst gewesen, weil der Getränkekonzern die Inhaltsstoffe falschdeklariert habe. Brinkmann behauptete, dass Coca Cola Zuckerartenenthält, die nicht auf dem Etikett erscheinen und viel gefährlicherseien als normaler Haushaltszucker.
Für die Entscheidung der Richter war das jedoch nicht von Belang.«Es kommt nicht darauf an, welche Zuckerarten in Coca Cola vorhandensind», sagte der Kammervorsitzende Kirsten in derUrteilsbegründung. Es bleibe auch dahingestellt, ob der Verzehr vonCoca Cola für die festgestellte Diabetes mitverantwortlich sei. Auchwenn das generell möglich sei, habe der Getränkekonzern nicht gegenVerkehrssicherungspflichten verstoßen. Die üblichen Gefahren seienbekannt gewesen und würden von Verbrauchern in Kauf genommen - genauwie bei Alkohol und Tabak.
Brinkmann selbst war nicht mehr zur Urteilsverkündung erschienen.Auch Vertreter von Coca Cola blieben dem letzten Prozesstag fern.Eine ähnliche Klage gegen den Schokoriegel-Hersteller Masterfoodhatte Brinkmann bereits im April 2002 vor dem LandgerichtMönchengladbach verloren. Auch der Gang zum Bundesgerichtshof bliebin diesem Fall erfolglos.
(Aktenzeichen: 16 O 265/01)