Gnadenakt für Strafgefangene Geschenkte Freiheit zum Fest - 15 Gefangene früher entlassen
Seit 2020 gibt es die „Weihnachtsamnestie“ in Sachsen. Auch diesmal kommen Straftäter vorzeitig frei - unter strengen Voraussetzungen.
Dresden - Zum fünften Mal öffnen sich in Sachsen rund um die Feiertage die Gefängnistüren für Straftäter, die zu weniger als zwei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurden, vor ihrem eigentlichen Haftende. Zum 12. November kamen nach Angaben des Justizministeriums bisher 15 Erwachsene vorfristig aus dem Justizvollzug des Freistaates frei, darunter zwei Frauen. Grundlage ist eine als „Weihnachtsamnestie“ bezeichnete ministerielle Anordnung anlässlich des Festes, die rechtlich gesehen keine Amnestie ist.
Bis Heiligabend können sich, bei entsprechender Voraussetzung, die Tore noch für weitere Inhaftierte früher als gedacht öffnen, wenn ihre Haft bis zum 2. Januar 2025 regulär enden würde, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die Voraussetzungen für ein früheres Haftende sind streng, wegen besonders schwerer Straftaten sowie zu mindestens zwei Jahren Haft Verurteilte sind generell davon ausgenommen, ebenso wie im Vollzug auffällige Gefangene.
Gnadenakt Chance für Neuanfang
In den Genuss dieser Möglichkeit kommen Gefangene, die regulär zwischen dem 13. November und dem 2. Januar 2025 entlassen würden. Zuvor werden aber die Lebensumstände, die sie in der Freiheit erwarten, genau geprüft. Wohnung, soziale Hilfen, ärztliche Versorgung und Lebensunterhalt müssen sichergestellt sein, damit die Menschen die gewonnene Zeit in Freiheit „als eine Art des Neuanfangs nutzen können“.
„Die Weihnachtsamnestie ist ein Zeichen der Menschlichkeit und des Neubeginns am Ende eines Jahres“, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Sie ermögliche es Inhaftierten, noch vor Weihnachten in der Gesellschaft wieder Fuß zu fassen, das Fest bei ihren Familien zu verbringen und die Bindungen zu stärken. Damit werden der gesetzliche Auftrag zur Resozialisierung unterstützt und zugleich Justizvollzugsanstalten entlastet.