Wahlwerbespot Gericht weist AfD-Eilantrag zu Rüge von Wahlspot zurück
In einem Clip der AfD sehen die Medienanstalten der Länder Gefahren für Kinder und Jugendliche. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Im Eilverfahren liegt nun eine Entscheidung vor.
![Die AfD Brandenburg hat mit einem Eilantrag gegen einen Beschluss zu einem umstrittenen Wahlwerbespot keinen Erfolg gehabt (Symbolbild).](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/13/34d9f023-7a3e-435e-a80a-184728072cd9.jpeg?w=1024&auto=format)
Potsdam - Die AfD in Brandenburg ist mit einem Eilantrag gegen die Forderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gescheitert, einen Wahlwerbespot in sozialen Medien zu löschen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht erklärte, das öffentliche Interesse an der Umsetzung des Beschlusses überwiege (Az.: VG 11 L 74/25). Die zuständige Kammer habe auch keine durchgreifenden Zweifel, dass der Spot die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtige.
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hatte der AfD Brandenburg „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vorgeworfen. Eine Überprüfung hatte demnach ergeben, dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, mit denen pauschale Stereotype bedient würden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten sie noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen.
AfD muss Konsequenzen ziehen und klagt
Die AfD musste das Video, das bei X, Facebook, Instagram und Tiktok zu sehen war, löschen oder den Zugriff von Kindern und Jugendlichen darauf verhindern. In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, hatte die Direktorin der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Eva Flecken, gesagt.
AfD-Landeschef René Springer sprach von „Zensur“. Die AfD, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit durch den Werbespot nicht beeinträchtigt sah, hatte Klage und Eilantrag gegen den Beschluss eingereicht.
Das Potsdamer Verwaltungsgericht sah keine Anhaltspunkte, an der Einschätzung der Kommission zu zweifeln, dass das Video offensichtlich rassistische Stereotypen bediene, in dem es Menschen mit dunklerer Haut- und Haarfarbe als bedrohlich darstelle und Menschen mit hellerer Haut- und Haarfarbe dazu in Kontrast setze.
Die Entscheidung zulasten der AfD sei unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit und des Parteienprivilegs sowie des Umstands eines Spot für die Landtagswahl 2024 nicht unverhältnismäßig. Gegen den Beschluss ist Beschwerde vor dem OVG Berlin-Brandenburg möglich.