Rechtsstreit um Bordell Gericht: Umbau einer Lagerhalle für Bordell zulässig
Artemis ist das größte Bordell in Berlin. Nun wollen die Betreiber in eine nahe gelegene Lagerhalle expandieren. Die zuständigen Bezirke müssen die Baugenehmigung erteilen.
Berlin - Die geplante Erweiterung des Großbordells Artemis in Berlin-Charlottenburg durch den Umbau einer nahe gelegenen Lagerhalle ist baurechtlich zulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin. Das Land Berlin und der zuständige Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden zur Erteilung der Baugenehmigung an die beiden Bordell-Betreiber, die geklagt hatten, verpflichtet.
Die große Lagerhalle zwischen Autobahnen und Zuggleisen nahe der Messe in Charlottenburg liege zwar nicht im baurechtlichen Innenbereich, sondern in einer Insellage im Außenbereich, so das Gericht. Dort seien grundsätzlich nur bestimmte Bauvorhaben etwa solche der Land- und Forstwirtschaft zulässig. Allerdings gelte eine Ausnahme, da das Grundstück erschlossen sei und öffentliche Belange nicht entgegenstünden.
Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Das Artemis hatte 2005 in einem mehrgeschossigen früheren Lagerhaus an der Autobahn eröffnet. Es ist das größte Bordell in Berlin und eines der größten in Deutschland. 2009 kauften die beiden Betreiber die jetzt strittige Lagerhalle mit 4000 Quadratmetern Fläche in der Nähe und beantragten 2019, die Halle auszubauen. 32 Zimmer für die Prostituierten und ihre Kunden soll es geben, sogenannte Verrichtungszimmer. Außerdem Zimmer für die Frauen, die dort auf Selbstständigen-Basis arbeiten sollen, zum Schlafen und Ausruhen.