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Bezirksverordnetenversammlung Gericht: AfD hat kein Anspruch auf Wahl von Bezirksstadtrat

Aufgrund der Wahlergebnisse stehen der AfD Posten in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen zu. Doch es gibt keine Mehrheiten für die Kandidaten. Auch vor Gericht kommt die Partei nicht weiter.

Von dpa 20.09.2024, 14:18
Niederlage für AfD-Stadträte beim Verwaltungsgericht. (Symbolbild)
Niederlage für AfD-Stadträte beim Verwaltungsgericht. (Symbolbild) Paul Zinken/dpa

Berlin - Die AfD ist zunächst mit dem Versuch gescheitert, die Wahl ihrer Bezirksstadträte in drei Berliner Bezirken gerichtlich durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entsprechende Klagen der AfD-Fraktionen in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Spandau gegen das Land Berlin abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“-Newsletter „Checkpoint“ darüber berichtet. 

Klage nach Ablehnung der AfD-Kandidaten

In den dortigen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) versucht die AfD seit langem ihre Stadtratskandidaten wählen zu lassen. Nach ihren Wahlergebnissen am 26. September 2021 hat die Partei einen Anspruch auf diese Posten im Bezirksamt. Eine Mehrheit der Verordneten verwehrt den AfD-Kandidaten jedoch die Zustimmung.

Mit den Klagen wollte die Partei klarstellen, dass die Bezirksparlamente ihrer Verpflichtung nachkommen müssten. Sie beantragte, ihre Kandidaten direkt vom Verwaltungsgericht einsetzen zu lassen oder zumindest einen Verstoß gegen die Landesverfassung festzustellen. 

Richter sehen keinen Verstoß gegen Landesverfassung 

Eine Einsetzung lehnten die Richter mit Verweis auf den „Grundsatz der Gewaltenteilung“ ab. Einen Verstoß gegen die Berliner Verfassung sahen die Richter auch nicht, wie aus den Urteilen hervorgeht. Diese sehe „kein über das Vorschlagsrecht hinausgehendes „Besetzungsrecht“ der Fraktion“ vor. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

In den zwölf Berliner Bezirken sind die Bezirksämter wichtige Entscheidungsgremien. Sie bestehen aus dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten. Die Zusammensetzung des Bezirksamtes richtet sich nach den Ergebnissen der BVV-Wahlen, die Mitglieder werden von den Bezirksparlamenten gewählt. Das Besondere dabei ist, dass dabei etwaige Koalitionen, die auf Bezirksebene Zählgemeinschaften heißen, keine Rolle spielen dürfen.