Raser-Prozess Fußgänger stirbt - Raser zu Bewährungsstrafe verurteilt
Tempo 50 ist erlaubt - mit mindestens 100 Sachen kollidiert ein Autofahrer mit einem Fußgänger. Die Folge: Der Mann stirbt. Der Raser wird verurteilt, aber nicht wegen eines illegalen Rennens.
Bückeburg - Im Raser-Prozess um den Tod eines Fußgängers im Landkreis Schaumburg ist ein 31 Jahre alter Autofahrer zu einer Strafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Verurteilt wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung - von einem ursprünglich angeklagten illegalen Autorennen gingen die Richter nicht aus, wie eine Sprecherin des Landgerichts Bückeburg sagte. Außerdem solle er 8000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Zuvor hatten die „Schaumburger Nachrichten“ berichtet.
„Bis heute mache ich mir schwerste Vorwürfe.“
Der Verurteilte hatte sich zu Prozessbeginn bei den Angehörigen des 26 Jahre alten Fußgängers entschuldigt. Er gab allerdings zu, deutlich zu schnell gefahren zu sein und den Mann nicht gesehen zu haben: „Bis heute mache ich mir schwerste Vorwürfe.“
Der 31-jährige Grieche soll laut Anklage am 12. August 2023 mit seinem Wagen auf der Bundesstraße 65 an einer roten Ampel neben einem anderen Auto gehalten haben. Er soll diesen zweiten Autofahrer zu einem Startduell herausgefordert haben, indem er seinen Motor aufheulen ließ. Danach soll er deutlich schneller als erlaubt gefahren sein - mit bis zu Tempo 142. Diesen ersten Komplex habe das Gericht eingestellt, sagte die Sprecherin.
Kammer von illegalem Rennen nicht überzeugt
Bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen sei die Voraussetzung, dass der potenzielle Täter die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wolle, erklärte die Sprecherin. Davon habe sich die Kammer aber nicht überzeugen können.
In Stadthagen erfasste der 31-Jährige mit seinem Wagen den Fußgänger, der die Bundesstraße gerade überqueren wollte. Dabei soll er mindestens Tempo 100 gefahren sein - erlaubt waren 50 Kilometer pro Stunde. Der 26-Jährige starb.
Zweiter Autofahrer zu Geldstrafe verurteilt
Die Staatsanwaltschaft habe eine Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und ebenfalls zwei Jahre mit Bewährung beantragt, die Nebenklage habe für eine Strafe von fünf Jahren plädiert, sagte die Sprecherin. Die Verteidigung wiederum beantragte eine Strafe von bis zu zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung.
Gegen den gesondert verfolgten zweiten Autofahrer (48) erging nach Angaben des Gerichts ein rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Stadthagen wegen eines verbotenen Autorennens. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.