Sozialministerium Frauenfördergesetz soll überarbeitet werden
Die Hälfte der Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt ist um. Was aus dem Koalitionsvertrag ist noch offen? Das Sozialministerium nimmt den Gleichstellungsbereich in den Blick.
Magdeburg - Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) dringt auf eine neue gesetzliche Grundlage im Bereich der Gleichstellung. „Wesentliche Regelungen des Frauenfördergesetzes sind beinahe 20 Jahre alt“, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. „Daher hat sich die Koalition für diese Legislaturperiode vorgenommen, das Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterzuentwickeln.“
Im Kern geht es bei der Reform um die Stärkung der Verantwortlichen in den Kommunen. „Die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sollen unter anderem durch ein Klagerecht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gestärkt werden, wenn Gleichstellungsbelange übergangen werden“, sagte Grimm-Benne. Wann das umgesetzt werden könnte, ist aktuell noch offen.
Das schwarz-rot-gelbe Bündnis hatte sich im Koalitionsvertrag auf Änderungen verständigt. „Obwohl sich die Lebenssituation von Frauen in vielen Bereichen erheblich verbessert hat, sind Frauen trotz aller Fortschritte noch immer von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts betroffen“, heißt es dort. Mit einem Gleichstellungsgesetz solle der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegengewirkt und ihre beruflichen Chancen verbessert werden.
Man werde die Reform umsetzen, sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull. Es sei dabei von zentraler Bedeutung, „dass in diesem Gesetz eine echte Gleichberechtigung verankert ist“. Ziel sei eine geschlechtsunabhängige Chancengleichheit. „Beispielsweise besteht aus unserer Sicht noch Diskussionsbedarf darüber, ob ausschließlich Frauen das Amt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen können sollen.“
Im Land hatte Sarah Schulze im November 2022 nach zweijähriger Vakanz die Position der Gleichstellungsbeauftragten übernommen. Sie erklärte damals, ein Ziel in ihrer neuen Funktion sei die Entwicklung eines modernen Gleichstellungsgesetzes.