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Aufnahmeeinrichtungen Flüchtlingsrat kritisiert Gesetzesänderung und erwägt Klage

In Sachsen-Anhalt gibt es Streit über den Umgang mit Geflüchteten in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Worum geht es?

Von dpa Aktualisiert: 02.04.2025, 09:29
Die schwarz-rot-gelbe Koalition hat die Änderung des Aufnahmegesetzes im Landtag beschlossen. (Archivbild)
Die schwarz-rot-gelbe Koalition hat die Änderung des Aufnahmegesetzes im Landtag beschlossen. (Archivbild) Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg - Sollen Sicherheitsunternehmen Zimmer von Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen auch ohne deren Einwilligung betreten dürfen? Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hält eine vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung für verfassungswidrig und zieht eine Klage in Erwägung. „Wir werden in jedem Fall prüfen, juristisch dagegen vorzugehen und Betroffene unterstützen, gegen die unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Grundrechte zu klagen“, teilte die Organisation auf Anfrage mit.

Die schwarz-rot-gelbe Koalition hat die Änderung des Aufnahmegesetzes vergangene Woche im Landtag beschlossen. Zur Gewährung von Sicherheit und Ordnung kann es aus Sicht des Innenministeriums erforderlich sein, Zimmer zu betreten, etwa wenn es Hinweise auf Brandgeruch oder die kritische gesundheitliche Verfassung eines Bewohners gibt.

Kritik von der Opposition

Aus Sicht des Flüchtlingsrats verstößt die Gesetzesänderung jedoch gegen das Grundgesetz, er befürchtet eine Einschränkung der Privatsphäre. Im Grundgesetz heißt es in Artikel 13: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Im Kern geht es bei dem Streit um die Frage, ob Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft wie Wohnungen zu behandeln sind.

Kritik kommt auch von der Opposition. Die Linke kritisiert insbesondere, dass künftig auch private Sicherheitsdienste die Räumlichkeiten betreten dürfen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung werde „für eine Gruppe von Menschen eingeschränkt, wenn nicht sogar abgeschafft“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Stefan Gebhardt.

Aushöhlung von Grundrechten?

Auch die Grünen beklagen eine Aushöhlung von Grundrechten von Asylsuchenden. „Stellen Sie sich einmal vor, der Hausmeister käme in Ihre Mietwohnung, um bei Ihnen das nach der Hausordnung vorgesehene ordnungsgemäße Lüften zu kontrollieren“, sagte der innenpolitische Sprecher Sebastian Striegel. „Das kann nicht richtig sein.“ Sicherheitsmitarbeiter dürften nicht wegen Kleinigkeiten Rückzugsräume betreten.

Die Koalition weist die Kritik zurück. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch zur Sicherstellung und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sei die Änderung richtig, sagte der CDU-Abgeordnete Tobias Krull.

Innenministerium weist Bedenken zurück

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben, sagte, man schaffe Rechts- und Handlungssicherheit in Bezug auf die Gemeinschaftsunterkünfte. Auch die FDP hält es für richtig, ein solches Betretungsrecht zu etablieren. „Diese Regelung ist aus unserer Sicht angemessen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Guido Kosmehl.

Das Innenministerium teilte auf Anfrage mit, die Neuregelung solle rechtssicheres Handeln ermöglichen. So sei etwa während der Nachtzeit das Betreten nur ausnahmsweise erlaubt, zur Vermeidung einer dringenden Gefahr. „Es muss sich somit um eine Gefahr handeln, bei der ein schädigendes Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht“, sagte eine Sprecherin. „Zugleich muss die Gefahr für ein besonders bedeutsames Rechtsgut, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder den Bestand des Staates bestehen.“ Ein anlassloses Betreten sei nicht gedeckt.