Brandstiftung Feuer gelegt aus Frust über Schulden? Angeklagter schweigt
In einem fünfgeschossigen Wohnhaus kommt es zu einem nächtlichen Brand. Ein Mann muss mit Rauchvergiftung stationär behandelt werden. War es ein versuchter Mord mit gemeingefährlichen Mitteln?
Berlin - Ein 59-Jähriger soll in der Wohnung eines Bekannten einen Brand gelegt haben, während dieser schlief. Rund zwei Jahre später steht der mutmaßliche Täter wegen versuchten Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln sowie besonders schwerer Brandstiftung vor dem Berliner Landgericht. Das 63-jährige Opfer konnte laut Staatsanwaltschaft gerettet werden, weil Anwohner das Feuer bemerkt und die Feuerwehr alarmiert hätten, bevor der Brand weitere Gebäudeteile erfasste. Der 59-Jährige schwieg zu Prozessbeginn.
Die beiden Männer sollen sich seit mehreren Jahren kennen. In der Nacht zum 3. Dezember 2022 hätten sie in der Wohnung des 63-Jährigen in Berlin-Mitte zunächst Alkohol konsumiert, heißt es in der Anklage. Als sein Bekannter schlief, habe der 59-Jährige mit einem Feuerzeug Kleidung angezündet und dann die Wohnung verlassen. Er habe „aus Wut und Frust darüber gehandelt, dass er bei dem Mann Schulden hatte, die er nicht würde zurückzahlen können“. Bei der Tat habe er billigend in Kauf genommen, dass er den 63-Jährigen in die Gefahr des Todes brachte.
Opfer erlitt Rauchgasvergiftung
Das Feuer griff laut Ermittlungen rasch auf einen Stuhl über. Es sei zu einer starken Rauchentwicklung sowie zur Bildung giftiger Rauchgase gekommen. Der 63-Jährige sei bewusstlos geworden und habe eine Rauchgasvergiftung erlitten. Eine stationäre Behandlung sei erforderlich gewesen. Die Wohnung war laut Anklage wegen der Brandschäden für mindestens einen Monat unbewohnbar und musste vollständig renoviert werden.
Der deutsche Angeklagte hatte die Tat zunächst bestritten. Im Juni 2024 sei er dann unaufgefordert bei der Polizei erschienen und habe zugegeben, den Brand bewusst gelegt zu haben, so die Staatsanwaltschaft. Daraufhin sei der 59-Jährige festgenommen worden. Seit August befindet er sich in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs. Er sei möglicherweise zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig gewesen. Der Prozess wird am 3. Januar fortgesetzt.