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Urteil Explosion vor Kinderzimmer: 43-Jährige muss ins Gefängnis

Eine Frau wirft einen Böller auf einen Balkon - die Explosion schleudert eine Dreijährige aus ihrem Bett. Die 43-Jährige beteuert, sie habe niemanden verletzen wollen. Nun ist sie verurteilt worden.

Von Thomas Strünkelnberg, dpa 26.08.2024, 16:29
Eine Frau wirft einen Böller auf den Balkon einer Wohnung, die Explosion schleudert eine Dreijährige aus dem Bett. Jetzt steht das Urteil fest. (Symbolbild)
Eine Frau wirft einen Böller auf den Balkon einer Wohnung, die Explosion schleudert eine Dreijährige aus dem Bett. Jetzt steht das Urteil fest. (Symbolbild) Holger Hollemann/dpa

Hannover - Nach der Explosion eines Sprengstoffböllers vor einem Kinderzimmerfenster in Langenhagen bei Hannover muss eine 43-Jährige für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. „Es war eine schwierige Frage, da ein gerechtes Strafmaß zu finden“, sagte Petra Simon, Richterin am Amtsgericht Hannover, in der Urteilsbegründung. „Wir nehmen Ihnen ab, dass Sie bereuen.“ Die Verurteilte habe die Tat eingestanden, habe außerdem ein Antiaggressionstraining absolviert und an sich gearbeitet, auf der anderen Seite sei die Familie, die in der Wohnung lebe, traumatisiert und in Therapie, der Sachschaden zudem immens. 

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau an Heiligabend des vergangenen Jahres den Sprengsatz auf den Balkon der Wohnung geworfen, der Böller explodierte auf dem Fensterbrett vor dem Zimmer der Dreijährigen. Die Druckwelle der Explosion schleuderte das schlafende kleine Mädchen aus seinem Bett. Körperliche Verletzungen trug sie nicht davon - „was wie ein Wunder anmutet“, wie die Richterin sagte. Allerdings sind die Dreijährige, ihre Mutter und ihr Bruder seitdem in Therapie. Fenster und Kinderzimmer wurden zerstört, das Gebäude erheblich beschädigt. 

„Eifersuchtsprobleme“

Nach den Worten der Richterin ging es um „Eifersuchtsprobleme“. Die 43-Jährige hatte zu Prozessbeginn gestanden, aus verletztem Stolz gehandelt zu haben, sie habe aber niemanden verletzen wollen. Die Polin sagte, sie sei davon ausgegangen, dass die Mutter des Mädchens ein Verhältnis mit ihrem zeitweiligen Lebensgefährten gehabt habe. 

Vor der Tat gab es außerdem Streit in der Familie der 43-Jährigen, schließlich trank sie zusammen mit der Freundin ihres älteren Sohnes Likör. Sie selbst sagte im Prozess, irgendwann sei sie „so betrunken“ gewesen, dass sie zu der Wohnung der vermeintlichen Rivalin gefahren sei und den Böller auf den Balkon geworfen habe, den sie zuvor aus dem Zimmer ihres Sohnes geholt habe. 

Verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen

Mit dem Urteil blieb das Gericht hinter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zurück. Staatsanwältin und Nebenklagevertreterin hatten zuvor in ihren Plädoyers drei Jahre Gefängnis für die Frau gefordert, ihr Verteidiger sprach sich für eine zweijährige Bewährungsstrafe aus. 

Verurteilt wurde die 43-Jährige wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei angesichts des Alkoholkonsums der Verurteilten vor der Tat nicht auszuschließen, sagte die Richterin. Wie viel die Frau tatsächlich getrunken hatte, blieb unklar.

Verurteilte wünscht sich zweite Chance

Verteidiger Cornelius Pietsch kündigte an, sich in der Frage der Rechtsmittel zunächst mit seiner Mandantin beraten zu müssen. In ihrem letzten Wort zum Ende des Prozesses betonte die 43-Jährige, sich eine zweite Chance zu wünschen, um ihr Leben in den Griff zu bekommen. Sie sagte: „Es tut mir unendlich leid, was passiert ist.“