Wohnungspolitik Expertenkommission zu Enteignungen will Bericht vorlegen
Die Expertenkommission zum Thema Enteignung ist vor deutlich mehr als einem Jahr gestartet. Ihr Abschlussbericht steht noch aus, aber es dauert nicht mehr lange. Dann ist der schwarz-rote Senat gefragt.
Berlin - Die Expertenkommission zur Enteignung von Immobilienkonzernen will nach Informationen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ihren mit Spannung erwarteten Abschlussbericht am Mittwochnachmittag (28. Juni) vorstellen. „Es gab im Zwischenbericht im Dezember einige Fragen, die noch nicht final geklärt waren. Wir gehen davon aus, dass die letzten Zweifel in der Zwischenzeit ausgeräumt wurden“, sagte Initiativen-Sprecherin Gisèle Beckouche der Deutschen Presse-Agentur.
„In dem Zwischenbericht wurde bestätigt, dass Berlin vergesellschaften kann und das auch deutlich unter Marktwert. Wir gehen davon aus, dass die Kommission weiter dabei bleibt“, sagte Beckouche. „Wir haben keinen Grund zur Annahme, dass sich daran etwas geändert haben sollte.“ Die Geschäftsstelle der Expertenkommission bestätigte den Termin für die Übergabe und Vorstellung des Abschlussberichts nicht. Die Details würden derzeit noch abgestimmt.
Die Initiative wiederholte ihre Kritik an der Geschäftsstelle, der sie bereits mehrfach Intransparenz vorgehalten hatte. „Dass zum Beispiel die Protokolle der Kommissionssitzungen aus den vergangenen Monaten immer noch nicht online zur Verfügung stehen, ist skandalös“, sagte Beckouche.
Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Danach hatte der damalige rot-grün-rote Senat die Kommission aus Experten eingesetzt. Sie berät seit April 2022 unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) darüber, ob und gegebenenfalls wie das Anliegen umgesetzt werden kann.
Auf der Grundlage des Abschlussberichts will der aktuelle schwarz-rote Senat über sein weiteres Vorgehen entscheiden. CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz für den Fall zu beschließen, dass die Kommission eine „verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung“ abgibt.
In dem Gesetz sollen Kriterien festgelegt werden für eine angemessene Entschädigung und für eine Enteignung von Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge. Dazu zählen neben Wohnungen etwa auch die Wasser- und Energieversorgung.
Das Gesetz soll nach den Vorstellungen von Schwarz-Rot erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten. Davor soll es vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Hintergrund sind die Erfahrungen mit dem Mietendeckel-Gesetz, dem die Verfassungsrichter aus Karlsruhe nachträglich einen Riegel vorgeschoben hatten.