Kaufpreis nicht gezahlt Ex-Bundesminister Günther Krause droht Zwangsräumung in Fincken, Mecklenburg-Vorpommern

Fincken - Der frühere Bundesverkehrsminister Günther Krause und seine Ehefrau stehen vor der Zwangsräumung.
Entgegen der Absprache seien die Schlüssel für das Wohnhaus in Fincken an der Mecklenburgischen Seenplatte am Dienstag nicht übergeben worden. „Die Hausbesetzung geht weiter. Nun bleibt nur noch der Weg zum Gerichtsvollzieher und die Zwangsräumung“, erklärte der von den alten Hausbesitzern beauftragte Hamburger Anwalt Arne Trimpop.
Er werde am Mittwoch den Gerichtsvollzieher beauftragen. „Dann ist es noch eine Frage von Wochen, nicht von Monaten, bis das Haus wieder frei ist“, sagte der Anwalt.
Hausbesitzer hat kein Vertrauen mehr in Günther Krause
Trimpop hatte sich am Vormittag mit Krauses Anwalt Peter-Michael Diestel vor dem Bauernhaus im Ortsteil Knüppeldamm getroffen, um die Übergabe zu vollziehen. Dazu kam es aber nicht.
Krause, 1953 in Halle (Saale) geboren, war nicht anwesend. Auch ein weiteres Gespräch mit Diestel habe nicht dazu betragen können, das verlorene Vertrauen in den früheren Bundesminister wieder herzustellen, machte Trimpop deutlich.
Günther Krause soll Geld für Hauskauf nie bezahlt haben
Krauses hatten im April 2017 das komfortable Wohnhaus von einem Unternehmer-Ehepaar erworben, den Kaufpreis von 459.000 Euro aber nie bezahlt. Daraufhin gingen die alten Besitzer vor Gericht.
In einem Vergleich war eine letzte Zahlungsfrist vereinbart worden, die aber Ende März abgelaufen war und Krauses danach zum Auszug spätestens am 10. April verpflichtete.
Die bisherigen Besitzer hatten das Haus mit 300 Quadratmetern Wohnfläche verkaufen wollen, um zu ihren Kindern nach Schleswig-Holstein zu ziehen.
Günther Krause hält an Hauskauf fest
In einem Interview erklärte Krause im NDR-Fernsehen, dass er weiter am Kauf festhalten wolle. „Es ist traurig, dass sich diese Geschichte so entwickelt hat. Aber wir sind auf jeden Fall nicht Hauptschuldige bei der ganzen Geschichte. Und es tut mir leid, dass der Kaufpreis bis heute nicht geflossen ist. Ich arbeite aber immer noch daran“, sagte der frühere Politiker, der zuletzt auch als Unternehmer für Negativschlagzeilen sorgte.
Strafbefehl gegen Günther Krause wegen Insolvenzverschleppung
Wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts erließ das Amtsgericht Potsdam Ende März einen Strafbefehl über 5.400 Euro.
Bereits im Jahr 2009 war Krause nach der millionenschweren Pleite seiner Immobilienfirma unter anderem wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden.
Günther Krause sieht Schuld bei früheren Geschäftspartnern
Nach Angaben von Krauses Anwalt Diestel sind frühere Geschäftspartner verantwortlich für dessen aktuelle Zahlungsprobleme. Sie würden ihm eine siebenstellige Summe schulden und deshalb habe er auch Strafanzeige gestellt.
„Da ist er der Betrogene. Und deswegen werde ich meinem Mandanten und Freund auch zur Seite stehen“, sagte Diestel dem NDR. Dem Bericht zufolge sei ein zugesagtes Darlehen über 1,5 Millionen Euro an Krauses Ehefrau nicht geflossen.
Krause sieht sich als Opfer seiner eigenen DDR-Vergangenheit
Nach Überzeugung Krauses hat auch seine Bekanntheit als DDR-Unterhändler zum Einigungsvertrag seine Situation erschwert.
„Wenn ich den Einigungsvertrag nicht unterschrieben hätte, würde vieles einfacher sein. Weil ich dann nicht so verfolgt wäre“, sagte der frühere CDU-Politiker dem Sender. Nach mehreren Affären war Krause 1993 als Bundesverkehrsminister zurückgetreten und in die Wirtschaft gegangen.
Rechtsanwalt Trimpop hatte auch Strafanzeige gegen Krauses wegen Betrugsverdachts gestellt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg das Wohnhaus durchsuchen lassen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. (dpa)