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Europäisches Gericht muss über Ansprüche bei Flugverspätung urteilen

17.07.2007, 19:48

Karlsruhe/dpa. - Der Europäische Gerichtshof muss über Ansprüche von Passagieren bei erheblich verspäteten Flügen entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Luxemburger Gericht die Frage vorgelegt, wann eine Verspätung als Flugausfall gilt und damit Ansprüche der Kunden auslöst.

Eine Verordnung der EU, die einen pauschalen Ausgleich bis zu 600 Euro vorsieht, ist aus Sicht des Karlsruher Gerichts unklar formuliert und muss deshalb vom Europäischen Gerichtshof verbindlich ausgelegt werden. Im konkreten Fall hatte sich ein Flug von Toronto nach Frankfurt um 25 Stunden verzögert.

Geklagt hatte ein Paar aus Neustadt an der Weinstraße, das bei der Fluggesellschaft Condor für Juli 2005 den Charterflug nach Kanada gebucht hatte. Der Rückflug verschob sich wegen technischer Defekte der Maschine, die Gäste bekamen ihr Gepäck zurück und wurden zur Übernachtung in ein Hotel gebracht. (Az: X ZR 95/06 - Beschluss vom 17. Juli 2007)

Ihre Ausgleichsforderung stützen sie auf die seit gut zwei Jahren geltende EU-Verordnung. Danach können Kunden bei einer «Annullierung» von Flügen einen finanziellen Ausgleich bis zu 600 Euro fordern. Handelt es sich dagegen nur um eine «Verspätung», muss die Fluggesellschaft möglicherweise etwaige Kosten wie Verdienstausfall oder verfallene Bahntickets ersetzen, bleibt jedoch von einer pauschalen Zahlungspflicht verschont. Der BGH will nun klären lassen, ob es für die Abgrenzung auf die Dauer der Verzögerung oder auf die Änderung der ursprünglichen Flugplanung ankommt.

Nach Auskunft des Luftfahrtbundesamtes sind seit Geltung der Vorschrift mehr als 5000 Beschwerden von Passagieren eingegangen - gut die Hälfte wegen «annullierter» und ein weiteres Drittel wegen «verspäteter» Flüge. Wegen der rechtlichen Unklarheit müsse bisher jeder Einzelfall geprüft werden. Nach Angaben des Klägeranwalts Norbert Kummer herrscht auch bei den Gerichten bisher große Unsicherheit. Im konkreten Fall hatte das Landgericht Darmstadt die 25-Stunden-Verzögerung noch als «Verspätung» eingestuft und Ausgleichsansprüche abgelehnt. In zwei weiteren Fällen, die nach Kummers Angaben voraussichtlich ebenfalls vor dem BGH landen, haben Gerichte sogar Klagen der Fluggäste nach Verzögerungen um 60 und 54 Stunden abgewiesen.

Internet: http://www.bundesgerichtshof.de