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Führungskräfte Etwas mehr Ostdeutsche in Chefsesseln von Bundesbehörden

Wer hat in Führungspositionen das Sagen? 34 Jahre nach der Deutschen Einheit sind es immer noch relativ selten Ostdeutsche. Aber es gibt kleine Fortschritte.

Von dpa 16.09.2024, 14:44
Der Ostbeauftragte Carsten Schneider setzt sich dafür ein, dass mehr Ostdeutsche in Führungspositionen mitentscheiden können (Archivbild).
Der Ostbeauftragte Carsten Schneider setzt sich dafür ein, dass mehr Ostdeutsche in Führungspositionen mitentscheiden können (Archivbild). Serhat Kocak/dpa

 

Berlin (dpa) - Ostdeutsche sind in Bundesbehörden etwas häufiger auf Chefposten als noch vor wenigen Jahren. Ihr Anteil an allen Führungskräften dieser Behörden stieg von 13,9 Prozent 2022 auf 15 Prozent in diesem Jahr, wie der Ostbeauftragte Carsten Schneider (SPD) am Montag mitteilte. Gemessen an 19 Prozent Bevölkerungsanteil von Ostdeutschen, sind jedoch nach wie vor zu selten in Leitungsfunktionen vertreten.

„Es gibt positive Entwicklungen auf mehreren Ebenen der Bundesverwaltung“, meinte Schneider. „Der Anteil von Ostdeutschen in verschiedenen Führungspositionen zeigt insgesamt eine steigende Tendenz.“ 

„Ungleiche Teilhabe“

Schneider hatte Anfang 2023 ein Konzept vorgelegt, um Ostdeutschen öfter den Weg in Chefetagen in Bundesbehörden zu bahnen. Dabei setzt er auf „niedrigschwellige Maßnahmen“ wie Selbstverpflichtungen von Behörden oder eine gezieltere Auswahl von Ostdeutschen unter Bewerbern.

Denn: „Ein ungleicher Anteil von Ostdeutschen in Entscheidungspositionen deutet auf eine ungleiche politische und gesellschaftliche Teilhabe hin“, meint der SPD-Politiker. „Das wirkt sich auch aus auf die das Vertrauen in unsere Institutionen und damit auf die Stabilität unserer Demokratie.“ 

Im Richteramt höherer Anteil Ostdeutscher

Jetzt ließ er bei 24 obersten Bundesbehörden sowie 90 oberen Bundesbehörden sowie in den Verwaltungen und unter Richtern der Bundesgerichte nachfragen. Erfasst wurden insgesamt 10.647 Führungskräfte sowie 333 Richterinnen und Richter. Unter den Richterinnen und Richtern war der Anteil von Menschen mit „landsmannschaftlicher Zugehörigkeit“ in Ostdeutschland 19,3 Prozent und damit in etwa so hoch wie der ostdeutsche Bevölkerungsanteil. 

Als „ostdeutsch“ gilt nach Schneiders Definition, wer in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen geboren wurde. Berlin nimmt aus Schneiders Sicht wegen der Teilungsgeschichte eine Sonderrolle ein. Er wies deshalb auch Zahlen ohne Berlin aus - da lag der Anteil von Ostdeutschen deutlich niedriger als in Kombination mit den fünf Flächenländern.

In anderen Eliteposten ist der Anteil niedriger

Geht es um alle „Elitepositionen“ - also nicht nur in Bundesbehörden, sondern auch in Unternehmen - liegt der Anteil von Ostdeutschen nach Schneiders Angaben bei 12,3 Prozent. Er ließ bei 685 Führungskräften in Ost und West nachfragen, wie sie dies wahrnehmen. Ein Ergebnis: Ostdeutsche Führungskräfte sähen das größte Problem darin, dass die Interessenvertretung der Ostdeutschen leide; westdeutsche Eliten fürchten hingegen, Ostdeutsche könnten sich als Bürger zweiter Klasse fühlen.