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Prozess um tote Lehrerin Erschossene Lehrerin: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

In einem vierstündigen Schlussvortrag fasst die Staatsanwaltschaft ihre Sicht auf einen Mord an einer Lehrerin auf der A9 zusammen. Für die Angeklagten fordert sie harte Strafen.

Von dpa Aktualisiert: 10.09.2024, 17:39
Für beide Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen gefordert. (Archivbild)
Für beide Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen gefordert. (Archivbild) Soeren Stache/dpa

Potsdam - Im Prozess am Landgericht Potsdam um den Mord an einer Lehrerin hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für beide Angeklagten verlangt. Im fast vierstündigen Schlussvortrag forderte die Staatsanwältin zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Die beiden deutschen Staatsbürger hätten bei ihrer Tat drei Mordmerkmale erfüllt: Habgier, Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Im Mai vergangenen Jahres war eine 40-jährige Lehrerin auf der A9 bei Brück (Landkreis Potsdam-Mittelmark) in ihrem Auto auf dem Standstreifen erschossen worden. Angeklagt sind nun ihr ehemaliger Lebensgefährte und dessen früherer Schulkamerad. Sie sollen gemeinsam beschlossen haben, die Frau zu töten, nachdem es einen jahrelangen Sorgerechtsstreit mit dem Ex-Partner um das gemeinsame Kind gegeben hatte. Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau schließlich vom Schulfreund auf der Autobahn mit einem Auto abgedrängt und dann erschossen worden sein.

Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig

In dem Indizienprozess wurden an mehr als 35 Prozesstagen über 180 Zeugen vernommen. Bis heute ist keine Tatwaffe gefunden worden, keiner der Angeklagten hat ein Geständnis abgelegt. Stattdessen beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. Die Staatsanwaltschaft glaubt indes an eine gemeinsam geplante Tat. Dafür sprächen Whats-App-Verläufe und Aufenthaltsangaben, die über die Handydaten ermittelt wurden. 

Nach Angaben der Behörde hatte der Ex-Partner vor verschiedenen Menschen immer wieder betont, wie gern er die Mutter seines Kindes „entsorgen“ würde. Einmal habe er der Frau unverhohlen gedroht, als sich das Kind in ihrem Beisein den Fuß verbrühte. Gegenüber seinem ehemaligen Schulkameraden habe er zunächst nur lose die Idee geäußert, die Frau aus dem Weg zu räumen. Mit der Zeit wurden die Pläne - so vermutet die Staatsanwaltschaft - immer konkreter.

Letztlich sollen beide ein „nicht zurückverfolgbares Auto“ besorgt haben. Der Ex-Partner besorgte laut Staatsanwaltschaft zudem eine Pistole. Ehe sein Schulfreund den Plan letztlich umsetzte, verkaufte dieser seinen Bungalow, um sich nach der Tat mit einem Wohnwagen ins Ausland abzusetzen. Weil der Wohnwagen schon in Österreich beschädigt wurde, misslang dieser Plan. Beide wurden schließlich unabhängig voneinander in Deutschland festgenommen.