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Verdacht auf Subventionsbetrug Ermittlungen gegen Landtagsabgeordneten eingestellt

Wurden Kosten für ein Sommerfest unrechtmäßig abgerechnet? Diesem Verdacht ging die Staatsanwaltschaft nach. Im Fokus der Ermittlungen war ein Landtagsabgeordneter. Nun gibt es Klarheit.

Von dpa 17.09.2024, 17:55
Bei den Ermittlungen ging es um eine vermeintlich unrichtige Abrechnung von Kosten eines Sommerfestes. (Symbolbild)
Bei den Ermittlungen ging es um eine vermeintlich unrichtige Abrechnung von Kosten eines Sommerfestes. (Symbolbild) Sina Schuldt/dpa

Hannover/Braunschweig - Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs gegen den Landtagsabgeordneten Jozef Rakicky eingestellt. Das teilte ein Sprecher der Justizbehörde auf Anfrage mit. Hintergrund der Ermittlungen, die zunächst wegen des Vorwurfes der Untreue geführt worden waren, war eine vermeintlich unrichtige Abrechnung von Kosten eines Sommerfestes. 

Laut Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen, dass Rakicky, der bis Anfang des Jahres noch Mitglied der AfD-Landtagsfraktion war, gegenüber der AfD-Kreistagsfraktion im Landkreis Helmstedt Kosten für das Fest in Höhe von rund 300 Euro abgerechnet hatte. In dem dazugehörigen Beleg hatte der Schatzmeister die Auszahlung an den Beschuldigten laut Staatsanwaltschaft aber als Ausgleich für Kosten einer Klausurtagung deklariert. „Unklar ist, wie es zu dieser Falschdeklarierung gekommen ist“, teilte der Sprecher der Behörde mit.

Der Betrag sei inzwischen sowohl von dem Beschuldigten an die AfD-Kreistagsfraktion als auch von der Fraktion an den Landkreis zurückgezahlt worden. „Es hat damit eine vollständige Schadenskompensation stattgefunden“, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Vor diesem Hintergrund sei auch in Rücksprache mit dem Landkreis, der die Ermittlungen in Gang gesetzt hatte, das Verfahren eingestellt worden. 

Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Verfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen Rakicky eingestellt. Dabei war es um vermeintlich unzulässig abgerechnete Wahlkampfmittel gegangen.