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Bildung Eltern können für ihr Kind Förderschule von Anfang an wählen

Von dpa Aktualisiert: 30.04.2024, 17:05
Ein Schüler meldet sich per Handzeichen.
Ein Schüler meldet sich per Handzeichen. Julian Stratenschulte/dpa

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt können Kinder mit Lern-Beeinträchtigungen auf Elternwunsch gleich in eine Förderschule statt in eine reguläre Grundschule eingeschult werden. „Bisher konnten Schülerinnen und Schüler nur in Ausnahmefällen bereits in die erste Klasse einer Förderschule eingeschult werden“, erklärte ein Sprecher des Bildungsministeriums am Dienstag in Magdeburg. Mit der Anpassung einer entsprechenden Verordnung werde nun geregelt, dass letztendlich die Sorgeberechtigten entscheiden, in welcher Schulform ein Kind seine Bildungslaufbahn beginnt. Dazu gebe es wie bisher auch intensive Beratung bei der Abwägung, was das Beste für das Kind ist.

Der Grundschulverband Sachsen-Anhalt sieht das kritisch. „Statt günstige Rahmenbedingungen für gelingende Inklusion zu schaffen, bewirkt diese Änderung das genaue Gegenteil“, so die Vorsitzende Thekla Mayerhofer. Der sonderpädagogische Förderschwerpunkt „Lernen“ sei vorrangig ein Effekt sozialer Ausgrenzung und ungleicher Ressourcenverteilung in der Gesellschaft. „Diese Kinder brauchen nicht frühestmögliche Exklusion, sondern ein anregendes Umfeld in der Regelschule.“ Mayerhofer forderte, reguläre Grundschulen für alle Kinder zu stärken und entsprechend zu professionalisieren.

An den Förderschulen haben im Schuljahr 2022/23 rund 12.200 Schülerinnen und Schüler gelernt, davon etwa 4200 im Förderschwerpunkt Lernen.