Elmar Brandt Elmar Brandt: «Steuersong» wird nicht verboten
Köln/dpa. - Der «Steuersong» von Kanzlerimitator Elmar Brandt wird nicht verboten. Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch und wies damit eine entsprechende einstweilige Verfügung als unbegründet zurück.
Radio nrw, der Rahmenprogrammanbieter für die 44 Lokalsender in Nordrhein-Westfalen, wollte das Lied verbieten lassen. Beim Text von Brandt handele es sich in großen Teilen um ein Plagiat eines Textes des Radio-nrw-Autors Jürgen Bangert, hatte ein Anwalt des Privatradios vor Gericht argumentiert.
Die Geschäftsführung von Radio nrw bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Der Sender behalte sich weitere rechtliche Schritte vor, um gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren die frühere Schöpfung des Textes durch Bangert nachzuweisen, hieß es in einer Stellungnahme.
Der Autor soll Teile des Liedes am 30. September 2002 geschaffen haben. Die Gegenseite hatte dem Gericht eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt, wonach die Brandt-Version bereits am 27. September 2002 ins Internet gestellt worden sei.
Diese Aussage sei geeignet, die Behauptung von Radio nrw zu erschüttern, heißt es in der Urteilsbegründung der 28. Zivilkammer. Der Sender habe nicht ausreichend glaubhaft machen können, dass es sich beim Text von Brandt um eine unerlaubte Bearbeitung der Bangert- Version gehandelt habe.
In der Kürze der Zeit sei es zudem nicht klar geworden, ob es sich beim Bangert-Text um ein «urheberrechtlich geschütztes Werk» handele. Damit trafen die Richter keine eindeutige Feststellung darüber, wer von wem abgeschrieben haben könnte.