Einschränkungen durch Corona Einschränkungen durch Corona: Heftig: Diese Strafen drohen bei Quarantäne-Verstößen

Halle (Saale) - Durch das Coronavirus wird das öffentliche Leben in Deutschland immer weiter eingeschränkt. Während bislang noch keine allgemeine Ausgangssperre gilt und tägliche Erledigungen somit immer noch möglich sind, kann im Falle des Verdachts auf eine Coronainfektion jedoch auch eine Quarantäne für die Betroffenen verhängt werden. Doch was bedeutet das genau und welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Quarantäne?
Wie der Verlag für Rechtsjournalismus in einer Pressemitteilung berichtet, kann der Verstoß gegen eine verordnete Corona-Quarantäne schwere Strafen nach sich ziehen. Grundsätzlich kann die Quarantäne bei den Betroffenen zu Hause stattfinden, laut Infektionsschutzgesetz sei aber auch eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung möglich, wenn sich der Betroffene den Anweisungen widersetzt oder dies zu erwarten ist.
Wer dennoch gegen die Quarantänevorschriften verstößt, macht sich gemäß Infektionsschutzgesetz strafbar. Im schlimmsten Fall drohen eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Darüber hinaus kann jedes Bundesland selbst eigene Landesverordnungen und Bußgelder verhängen. In Schleswig-Holstein drohen dafür etwa bis zu 25.000 Euro.
Außerdem kann ein Quarantäneverstoß unter Umständen sogar als Körperverletzung gewertet werden, etwa wenn ein Infizierter oder Ansteckungsverdächtigter wissentlich in Kauf nimmt, andere anzustecken. Dies erfüllt den Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung und wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene tatsächlich eine andere Person infiziert, da selbst der Versuch der Körperverletzung unter Strafe gestellt wird.
Weitere Informationen zum Thema Bußgelder und Strafen für Corona-Quarantäneverstöße gibt es auf der Website bussgeldkatalog.org. (mz)