Mordprozess Ehefrau aufgelauert und erstochen: Mordurteil rechtskräftig
Sie hatte große Angst vor ihrem Ehemann, wurde nach der Trennung von ihm gestalkt - dann ist sie tot. War es heimtückischer Mord? Das oberste Gericht hat keine Zweifel.

Oldenburg - Das Urteil gegen einen Ehemann wegen heimtückischen Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Frau vor dem Landgericht Oldenburg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Verurteilten, wie das Landgericht Oldenburg mitteilte. Das Gericht verurteilte den 50-Jährigen Ende September zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, weil er seine getrennt lebende Ehefrau erstochen hatte.
Angeklagter wollte seine Ex-Frau bestrafen
Nach Angaben des Gerichts lauerte der Angeklagte im Februar 2024 seiner getrennt lebenden Ehefrau an ihrer neuen Adresse in Damme (Landkreis Vechta) auf und stach mehrfach mit einem Messer auf sie ein. Ein Nachbar fand die 41-Jährige, doch für sie kam jede Hilfe zu spät. Laut Anklage wollte der Mann die Mutter seiner beiden Töchter bestrafen, weil sie sich von ihm getrennt hatte.
Der Angeklagte flüchtete nach der Tat mit dem Auto. Laut Gericht raste er in einem Baustellenbereich auf der Autobahn 1 nördlich von Wildeshausen mit 100 Kilometern pro Stunde absichtlich in einen Sattelschlepper. Sein Fahrzeug fing Feuer und brannte aus. Dank Ersthelfern überlebte der Mann den Unfall schwer verletzt.
Bundesgerichtshof verwirft Revision
Die Frau hatte den 50-Jährigen vor der Tat bei der Polizei angezeigt, weil sie sich belästigt fühlte. Ein Familiengericht ordnete damals an, dass sich der Angeklagte seiner getrennt lebenden Frau nicht mehr als 100 Meter nähern dürfe.
Zu Prozessbeginn hatte der Pole aus dem Landkreis Cloppenburg die Tat gestanden und Reue gezeigt. In einer von seiner Verteidigerin vorgelesenen Erklärung hieß es, er habe auf seine getrennt lebende Ehefrau in einer „tragischen Kurzschlussreaktion“ eingestochen. Gegen das Urteil wegen heimtückischen Mordes legte der Mann Revision ein - jedoch ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof sah keine Rechtsfehler.