Bußgeldbescheid für Demenzkranken Düsseldorf: Bußgeld für Demenzkranken - Ordnungsamt entschuldigt sich bei 85-Jährigen

Düsseldorf - „Habt ihr den Verstand verloren“, macht Hans Dampf bei Twitter seinem Unmut Luft. Er reagiert damit auf einen Vorfall aus Düsseldorf. Dort soll die Stadt einem 85-jährigen Senior einen Bußgeld-Bescheid geschickt haben, weil dieser sich auf einer Bank an einer Haltestelle ausruhte.
Der Mann sei dement und habe auf der Bank am Hauptbahnhof des Landeshauptstadt laut Angaben von Hans Dampf gerade mal acht Minuten gesessen.
Dementer 85-Jähriger soll Bußgeld zahlen: „Nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend“
Auf seinem Twitter-Account teilte er den Bußgeldbescheid, der dem Senior ins Haus geflattert war. In Amtsdeutsch klingt der Vorfall dann so: „Sie benutzten die Anlage des ÖPNV an der vorgenannten Örtlichkeit nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nutzten diese als Ruheplatz.“ Dort ist ebenfalls der Zeitraum der Ordnungswidrigkeit angegeben: „11:40 bis 11.48.“
Was zunächst wie ein schlechter Scherz klingt, ist aber echt: Das bestätigt die Stadt Düsseldorf in einer Stellungnahme. Die Stadt bedauert das Vorgehen.
Dementer Senior soll Bußgeld für Sitzen in Haltestelle zahlen: Das sagt die Stadt Düsseldorf
Der Mann müsse die Strafe nicht bezahlen. „Das Verhalten des Seniors hätte unter den Aspekten Angemessenheit und der Opportunität bewertet werden müssen“, erklärt Michael Zimmermann, Leiter des Ordnungsamtes, „in der Abwägung dieser Sachverhalte hätte auf eine Ahndung verzichtet werden müssen.“
Bereits seit Jahren führe das Ordnungsamt Kontrollen an Haltestellen durch, da es Beschwerden von Fahrgästen über eine zweckentfremdete Nutzung der Sitzgelegenheiten gebe, beschreibt die Stadt. Grund sei, dass die Plätze auch als Treffpunkt von Alkoholkonsumenten genutzt werden.
Bei dem Vorfall am 14. November wurde die Situation offenbar falsch bewertet: „Bei so einer Entscheidung muss das Lebensalter des Betroffenen, das in diesem Alter natürliche Bedürfnis, eine Ruhepause einzulegen und 'sich mal setzen' sowie die im Bahnhofsumfeld fehlenden Sitzgelegenheiten außerhalb der ÖPNV-Anlagen berücksichtigt werden.“ (mz)