Duisburg Duisburg: Elf Jahre Haft für Hells-Angels-Todesschützen

Duisburg/ddp. - Das Gericht sah es alserwiesen an, dass der 31-Jährige am 8. Oktober 2009 in Duisburg auseinem fahrenden Auto heraus ein Mitglied des rivalisierenden ClubsBandidos vor deren Club-Kneipe erschossen hatte. Ursprünglich war derMann wegen Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte aberzuletzt auf Totschlag plädiert. Die Verteidigung kündigte Revisiongegen das Urteil an.
Der Angeklagte war nach Feststellung des Gerichts von dem späterenOpfer mit den Worten «Komm raus du Sau. Mach dich gerade!» provoziertworden. Als Mitglieder eines Milieus «mit eigener Rechtsordnung»seien beide Kontrahenten darauf bedacht gewesen, ihr Gesicht nicht zuverlieren. Der Angeklagte habe seine Waffe gezückt, was das spätereOpfer zu der Bemerkung «Mach! Schieß» verleitet habe, sagte derVorsitzende Richter.
Daraufhin gab der Angeklagte vier Schüsse ab, von denen einer denBandidos-Kontrahenten in den Kopf traf und tötete. Die anderenSchüsse schlugen in der Fassade des Bandidos-Clubs ein. DerAngeklagte sei darauf aus gewesen, das Opfer zu töten, um seinGesicht nicht zu verlieren, stellte der Richter fest. Die Tat sei das«individuelle Finale eines Konfliktes zweier Motorradclubs» gewesen.In ihrer Rekonstruktion des Geschehens stützte sich die Kammer imWesentlichen auf Aussagen unbeteiligter Zeugen.
Bei der Strafzumessung spielte dem Gericht zufolge die «ganzbesondere Aggressivität» des Angeklagten eine Rolle. Der Mann warbereits drei Mal wegen zum Teil schwerer Körperverletzung vorbestraftund hatte in einem Fall deshalb eine Bewährungsstrafe erhalten. Diesehabe aber offenbar nicht zur «Stabilisierung» des Mannes beigetragen.Bei der Schießerei auf offener Straße habe er nun die Verletzungunbeteiligter Dritter in Kauf genommen.
Für den Angeklagten machte das Gericht dessen teilgeständigeEinlassung bei der Vernehmung durch die Polizei geltend. Dort habe ermit den Worten «Was für eine Scheiße. Da habe ich sofort geschossen»das Tatgeschehen eingeräumt. Dass es sich um «Warnschüsse» gehandelthaben soll, wie der Angeklagte später vor Gericht ausführte, sah dasGericht durch den Umstand widerlegt, dass der 31-Jährige sofort aufsein Opfer gezielt hatte. Die Argumentation der Verteidigung, ihrMandant habe in Notwehr gehandelt, sei dadurch widerlegt, dass dasOpfer keine Schusswaffe, sondern nur einen Schlagstock getragen habe.
Nach dem Tod des Bandidos-Mitglieds war es zu Auseinandersetzungenzwischen den verfeindeten Rockergruppen gekommen. Die Polizei inNordrhein-Westfalen hatte daraufhin den Druck auf die Rockerszeneverstärkt und bei mehreren Aktionen unter anderem Waffenlagerausgehoben.