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Sozialleistungen Doppelt so viele Wohngeldhaushalte - Bauminister will Reform

Seit Januar 2023 haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld - eine Belastung für Kommunen und den Landeshaushalt. Bauminister Schmidt fordert daher eine Reform.

Von dpa 19.09.2024, 11:32
Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte beantragen (Symbolbild).
Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte beantragen (Symbolbild). Robert Michael/dpa

Kamenz/Dresden - In Sachsen haben Ende 2023 fast doppelt so viele Haushalte Wohngeld erhalten wie ein Jahr zuvor. Zum Stichtag 31. Dezember waren es im vergangenen Jahr rund 95.000 Haushalte, 2022 rund 45.000, wie das Statistische Landesamt mitteilte. Als Grund wird das „Wohngeld-Plus-Gesetz“ genannt, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Es weitet unter anderem den Kreis der Berechtigten aus. Das Wohngeld wird meist als Mietzuschuss, selten auch an Eigentümer ausgezahlt. Für Mieter stieg der Betrag den Angaben nach auf durchschnittlich 234 Euro - 90 Euro mehr als am Stichtag 2022.

Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und so der Bezug von Grundsicherungsleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe vermieden werden kann.

Bauminister sieht Reformbedarf

Sachsens Bauminister Thomas Schmidt sieht laut einer Mitteilung dringenden Reformbedarf. „Wohngeld ist eine Sozialleistung: die Menschen müssen Anträge stellen, es entsteht Bürokratie, die Ämter brauchen Personal und letztlich entstehen immer höhere Verwaltungsausgaben“, sagte der CDU-Politiker demnach. Das gelte auch für die anderen Instrumente, mit denen der Staat das Wohnen bezahlbar mache, ergänzte Schmidt mit Blick auf Bürgergeld, Sozialwohnungen und Zuschüsse für Wohneigentum. „Hier müssen wir dringend zu einem einfacheren System kommen. Der Staat muss die Bürger und Ämter ent-, anstatt sie zu belasten!“, forderte der Minister.

Sowohl in den sächsischen Kommunen als auch im Landeshaushalt führte das neue Gesetz laut Ministerium zu erheblichen Mehrbelastungen. Schmidt sprach von einem „riesigen Kraftakt“ für Kommunen und Behörden bei der Bearbeitung der Anträge sowie bei der Auszahlung. Anfang 2023 hätten sich die Wartezeiten nach Antragsstellung verlängert.