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Termine nicht wahrnehmen Deutlich mehr Leistungsminderungen beim Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht, dem können Leistungen gekürzt werden, wenn beispielsweise Termine beim Jobcenter nicht wahrgenommen werden. Die Zahl der Kürzungen steigt an.

Von dpa 11.04.2025, 10:42
Im vergangenen Jahr wurden 15.400 Leistungsminderungen beim Bürgergeld in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. (Archivbild)
Im vergangenen Jahr wurden 15.400 Leistungsminderungen beim Bürgergeld in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. (Archivbild) Carsten Koall/dpa

Halle - Beim Bürgergeld sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Kürzungen von den Jobcentern ausgesprochen worden als noch im Jahr 2023. Wie die Regionaldirektion der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt-Thüringen mitteilte, stieg die Zahl der Fälle um mehr als 36 Prozent auf 15.400 Leistungsminderungen. Das waren 5.600 mehr als im Jahr 2023. 

In 89 Prozent der Fälle führten Meldeversäumnisse zu Leistungsminderungen, etwa weil vereinbarte Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Markus Behrens. In fünf Prozent der Fälle weigerten sich Bürgergeldbezieher, eine Arbeit oder eine Maßnahme zu beginnen oder fortzuführen.

Neuregelung mit Einführung des Bürgergelds 2023 

Die Zahl der Kürzungen lag damit über dem Niveau der vorangegangenen vier Jahre, aber immer noch deutlich unter dem Niveau vor der Coronapandemie, wie die Regionaldirektion mitteilte. 2019 wurden mit 35.000 Leistungsminderungen mehr als doppelt so viele Sanktionen verhängt wie im vergangenen Jahr. Das Bürgergeld wurde allerdings erst 2023 mit Neuregelungen zur Leistungsminderung eingeführt. 

Bei Versäumnissen können die Jobcenter Leistungsbeziehern das Bürgergeld kürzen. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf unter anderem um zehn Prozent für einen Monat gekürzt. Die Leistungen dürfen laut Regionaldirektion maximal um 30 Prozent gekürzt werden.