Der Tod von Diren Dede in Montana Der Tod von Diren Dede in Montana: Dem Schützen droht eine lange Gefängnisstrafe
Washington - Niemand weiß genau, warum Diren Dede in jener Nacht Ende April in Markus Kaarmas Garage ging. Niemand weiß genau, was er dort suchte. Vielleicht war es Alkohol, wie ein Mitschüler andeutete. Vielleicht suchte er nur den Kitzel. Fest steht jedoch: Der deutsche Austauschschüler starb in jener Nacht, weil Hausbesitzer Kaarma nicht lange fackelte. Kugeln aus seinem Gewehr trafen den 17 Jahre alten Jugendlichen aus Hamburg, der kurze Zeit darauf in einem Krankenhaus für tot erklärt wurde. Ob es sich bei dem Fall um Mord handelt oder um Selbstverteidigung mit tödlichem Ausgang, das muss von Montag an ein Geschworenengericht in dem Städtchen Missoula im US-Bundesstaat Montana entscheiden. Streit wird es dabei vor allem um die Frage geben, ob die sogenannte „Castle Doctrine“ („Schloss-Doktrin“) zugunsten des Todesschützen ausgelegt werden kann. Das ist ein Gesetz in Montana, wonach Hausbesitzer schießen dürfen, wenn sie sich von Eindringlingen bedroht fühlen.
Auf diese Notwehr-Doktrin beruft sich der 30 Jahre alte Kaarma. Er habe sich, so seine Anwälte, bedroht gefühlt, weil in den Wochen vor den tödlichen Schüssen auf den jungen Deutschen zweimal in sein Haus eingebrochen wurde. Sein Mandant habe Angst um sich, seine Lebensgefährtin und ihr wenige Monate altes Baby gehabt, sagte Rechtsanwalt Paul Ryan. Kaarma habe in jener Nacht auf dem Überwachungsmonitor einen Unbekannten gesehen, der sich in der Garage aufhielt. Dann habe er einen metallischen Laut gehört. Zwar glaubte der Hausbesitzer nach den Worten seines Anwalts nicht, dass der Eindringling ein Gewaltverbrecher sein könnte. „Aber wenn Diebe ertappt werden, dann schießen, stechen, schlagen sie, nur um zu entkommen“. Also schoss Kaarma in die dunkle Garage. Viermal, offenbar um sicher zu gehen.
Garage präpariert
Von einer Bedrohungslage will die Anklagebehörde dagegen nichts wissen. Die Staatsanwälte werfen Kaarma vorsätzlichen Mord vor. Er könne sich nicht auf Notwehr berufen. Der Hausbesitzer habe seine Garage sozusagen präpariert. Aus Frust über die Einbrüche platzierte Kaarma Überwachungskameras, Bewegungsmelder und ein Babyfon in der Garage. Außerdem war das Garagentor in jener Nacht offen, und als Köder legte er eine Handtasche vor die Einfahrt.
Zudem habe sich Kaarma, der wegen Körperverletzung vorbestraft ist, einige Tage vorher bei einem Friseurbesuch lauthals über die untätige Polizei beschwert und erklärt: „Ich warte nur darauf, so einen verdammten Kerl zu erschießen.“ Laut Anklageschrift war Kaarma sehr emotional und fluchte. In den vergangenen Wochen musste sich der Angeklagte wegen seiner Vorstrafen von einem Psychiater untersuchen lassen.
Dem Todesschützen, der die vergangenen sieben Monate nach Zahlung einer Kaution von 30.000 US-Dollar auf freiem Fuß verbringen durfte, droht eine lange Gefängnisstrafe. Der Prozess könnte aber auch mit einem Freispruch enden. Denn in den USA legen Gerichte häufig die Notwehr-Paragrafen großzügig zugunsten der Angeklagten aus. Erst Anfang vergangener Woche etwa wurde jener Polizist nicht einmal angeklagt, der im August in Ferguson im Bundesstaat Missouri einen unbewaffneten schwarzen Jugendlichen erschossen hatte.
Eltern reisen aus Hamburg an
Die Eltern des getöteten Austauschschülers aus Hamburg wollen am Montag in Missoula sein, um dem Prozessbeginn zu beobachten. Diren Dedes Familie befinde sich „immer noch in einer Art Schockzustand und kann nicht begreifen, wie jemand aus so nichtigem Anlass ein Leben auslöschen kann“, sagte jetzt der Bremer Rechtsanwalt Bernhardt Docke in einem Rundfunkinterview. Er hoffe darauf, dass Kaarmas Versuch, auf Notwehr zu plädieren, scheitern werde. Selbst in Montana dürfe man in so einem Fall nicht einfach schießen.
Docke hat einige Erfahrungen mit der US-Justiz. Er wurde bundesweit bekannt, weil er sich erfolgreich bemühte, dass der Bremer Murat Kurnaz aus der Haft im Lager Guantanamo entlassen wurde. Auch im Fall von Diren Dede sieht der Rechtsanwalt große Chancen, dass der Todesschütze verurteilt wird: „Die Staatsanwälte machen einen guten Job.“
Das müssen allerdings alle zwölf Geschworenen auch so sehen. Sie müssen ein einstimmiges Votum abgeben, ob Kaarma ein kaltblütiger Mörder ist oder in Notwehr gehandelt hat.