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Dachau Dachau: Lebenslange Haft für Mord im Gericht

29.11.2012, 13:21
Umringt von Polizisten liegt der Angeklagte Rudolf U. bei der Fortsetzung des Prozesses wegen Mordes an einem jungem Staatsanwalt in einem Krankenbett im Gerichtssaal im Landgericht München. (FOTO: DPA)
Umringt von Polizisten liegt der Angeklagte Rudolf U. bei der Fortsetzung des Prozesses wegen Mordes an einem jungem Staatsanwalt in einem Krankenbett im Gerichtssaal im Landgericht München. (FOTO: DPA) dpa

München/AFP. - Die Richter sprachen den früheren Unternehmer am Donnerstag des Mordes und des versuchten dreifachen Mordes schuldig. Außerdem erkannten sie auf eine besondere Schwere der Schuld, wodurch eine Haftentlassung bereits nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen ist. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Anklage; die Verteidiger hatten keine besondere Schwere der Schuld gesehen.

Rudolf U. hatte im vergangenen Januar im Dachauer Amtsgericht am Ende eines Prozesses gegen ihn plötzlich eine Pistole gezogen und um sich geschossen. Dabei tötete er einen 31-jährigen Staatsanwalt. Außerdem schoss er auf den Richter, seine eigene Verteidigerin und einen Protokollführer. Diese hatten sich hinter der Richterbank verschanzt und blieben unverletzt. U. hatte gestanden, dass er neben dem Staatsanwalt auch den Richter töten wollte. Eine Tötungsabsicht für seine Verteidigerin und den Protokollführer bestritt er allerdings.

Der ehemalige Unternehmer stand in Dachau wegen des Vorenthaltens von Sozialbeiträgen vor Gericht, er hätte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden sollen. Ein Gerichtspsychiater beschrieb U. als notorischen Querulanten, der häufig Ärger mit der Justiz hatte. Der Fall löste auch eine Debatte über die Sicherheitsvorkehrungen in Gerichtsgebäuden aus. Die als Nebenkläger auftretenden Eltern des Staatsanwalts kritisierten, dass ein Metalldetektor am Eingang des Gerichts ihrem Sohn das Leben gerettet hätte.