Covid-19 Corona-Verordnung beschäftigt wieder Verfassungsgerichtshof
Weimar - Nach dem sich Karlsruhe nicht zur Rechtmäßigkeit einer rechtlich umstrittenen Corona-Verordnungen geäußert hatte, hat das Thüringer Verfassungsgericht erneut dazu verhandelt. Ein Urteil dazu soll am 20. Dezember verkündet werden, wie der vorsitzende Richter am Dienstag in Weimar sagte. Bei der mündlichen Verhandlung war auch Gesundheitsministern Heike Werner (Linke) anwesend. Sie verwies darauf, dass sie als Gesundheitsministerin die Verantwortung habe, Leib und Leben zu schützen und auch deshalb die Verordnung unterzeichnet habe.
Hintergrund ist eine Klage der AfD-Fraktion des Thüringer Landtags, die sich gegen die eine Corona-Verordnung vom 31. Oktober 2020 richtet. Diese ist ihrer Meinung nach verfassungswidrig und nichtig. Ein wichtiger Punkt ist dabei, ob das Infektionsschutzgesetz des Bundes zu diesem Zeitpunkt geeignet war, weitreichende Grundrechtseinschränkungen zu verordnen.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte dazu bereits verhandelt und mehrheitlich die Rechtsauffassung vertreten, dass beim Verordnungserlass die Generalklausel (Paragraf 28) des Infektionsschutzgesetzes für einen Übergangszeitraum und „gerade noch“ als Grundlage ausreichend gewesen sei.
Das Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt hatte zuvor aber entschieden, dass einzelne Regelungen der dortigen Verordnung nicht von der gesetzlichen Grundlage gedeckt und deshalb nichtig seien. Daher wandte sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof an Karlsruhe. Doch das Bundesverfassungsgericht hatte sich nicht weiter dazu geäußert und dies zum Teil damit begründet, dass gar kein Widerspruch zur Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt vorliege und es um Einzelfragen gehe.