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Mutmaßlicher Anschlag

Corona-Maßnahmen Corona-Demos - „Querdenken“-Initiator klagt gegen Polizei

In der Corona-Pandemie demonstrierten Tausende Menschen in Berlin gegen staatliche Vorschriften. Die Polizei verhängte Masken- und Abstandspflichten und löste Demonstrationen auf. War das rechtmäßig?

Von dpa Aktualisiert: 13.02.2025, 12:42
„Querdenken“-Organisator Michael Ballweg (l) steht mit seinem Rechtsanwalt Ralf Ludwig als Kläger vor Gericht.
„Querdenken“-Organisator Michael Ballweg (l) steht mit seinem Rechtsanwalt Ralf Ludwig als Kläger vor Gericht. Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin - Begleitet von zahlreichen Zuschauern hat das Berliner Verwaltungsgericht über die Auflösung von Demonstrationen der sogenannten Querdenker gegen Corona-Maßnahmen verhandelt. „Querdenker“-Initiator Michael Ballweg und sein Anwalt betonten am Vormittag als Kläger im Gerichtssaal, dass die Polizei sich im Sommer 2020 bei ihren Entscheidungen gegen die Demonstrationen auf keine wissenschaftlichen Grundlagen gestützt habe.

Wegen Verstößen von Demoteilnehmern gegen die Masken- und Abstandspflicht hatte die Berliner Polizei am 1. August eine Kundgebung mit rund 20.000 Teilnehmern im Regierungsviertel aufgelöst. Am 29. August 2020 war eine weitere Demonstration stark eingeschränkt worden.

Anwalt: „Man wollte den Menschen Masken aufzwingen“

„Der wissenschaftliche Erkenntnisstand damals war schon ein anderer“, sagte der Anwalt Ballwegs, der die Klage gegen die Polizei eingereicht hatte. Die Polizei habe aber beim Robert Koch-Institut (RKI) nicht nachgefragt, ob unter freiem Himmel ohne Maske tatsächlich eine erhöhte Ansteckungsgefahr bestehe. „Man wollte den Menschen bei Demonstrationen die Masken aufzwingen.“

Der Anwalt sagte weiter: „Auch unter damaligen Gesichtspunkten war diese Auflage rechtswidrig und verfassungswidrig. Und bei dieser Hitze ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“ 

Applaus im Gericht

Viele der knapp 100 Anhänger der sogenannten Querdenken-Bewegung im Gerichtssaal applaudierten an dieser Stelle, bis der Richter sie ermahnte. In der Nähe des Gerichts hatten sie vorher auf der Straße demonstriert.

Eine Vertreterin der Berliner Polizei verwies auf eine Vielzahl von damaligen Erkenntnissen, aus denen die Behörden sich ein Bild machen mussten. „Man brauchte eine Gefahrenabwehr.“ Es sei auch um Alltagserfahrung gegangen, um lebensnahe Entscheidungen und Gesundheitsschutz, eine hundertprozentige Gewissheit habe es eben nicht gegeben. Jetzt wisse man mehr.

Ballweg: Einschränkung der Grundrechte 

Ballweg erwiderte: „Bei der Einschränkung der Grundrechte wie Demonstrationsfreiheit muss man Tatsachen zugrunde legen und keine Vermutungen.“ Die Polizei habe auch Abstände gar nicht kontrolliert und das Tragen von Masken nicht erfasst, sagte der Anwalt. Es gebe dazu weder Belege noch Beweise. Die Demonstrationen seien einfach politisch unerwünscht gewesen.

Bei der Demonstration am 1. August 2020 waren rund 20.000 Menschen durch Berlin-Mitte gezogen. Trotz Hinweisen von Polizei und Veranstaltern trugen aber viele Demonstranten keine Corona-Maske, sodass die Polizei schließlich die Veranstaltung beendete. 

Am 29. August 2020 demonstrierten erneut Tausende in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen - der überwiegende Teil von ihnen friedlich. Vor dem Verwaltungsgericht sollte es auch um diese Demonstration gehen, weil Ballweg auch hier die Rechtmäßigkeit der Auflagen anzweifelt. Das gilt zudem für das Verbot eines Protest-Camps, das der „Querdenken“-Initiator für September 2020 plante. 

Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hatte sich die „Querdenken“-Bewegung von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.