Chronologie Chronologie: Die unfassbare Tat des «Kannibalen von Rotenburg»
Kassel/dpa. - dpa dokumentiert eineChronologie der Ereignisse:
Spätsommer 2000: Der Computertechniker Armin Meiwes und seinspäteres Opfer lernen sich über eine Kontaktanzeige in einemKannibalen-Forum im Internet kennen.
9. März 2001: Das spätere Opfer, ein 43 Jahre alter Ingenieur ausBerlin, reist in die osthessische Stadt Rotenburg an der Fulda.
10. März 2001: In seinem Gutshof im Rotenburger Ortsteil Wüstefeldtötet Meiwes den 43-Jährigen seinem Geständnis zufolge in den frühenMorgenstunden mit einem Küchenmesser. Das Opfer hat nach Meiwes'Darstellung in die Tötung eingewilligt. Vor laufender Videokamerazerlegt der Angeklagte die Leiche.
10. Dezember 2002: Die Ermittler durchsuchen das Anwesen desAngeklagten in Wüstefeld. In der Tiefkühltruhe finden sie vierGefrierbeutel mit Menschenfleisch. Meiwes gesteht die Tat.
17. Juli 2003: Die Staatsanwaltschaft Kassel erhebt Anklage wegenMordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Kannibalismus ist imdeutschen Strafrecht kein eigener Straftatbestand.
3. Dezember 2003: Unter großem Medien- und Zuschauerinteressebeginnt der Mordprozess am Kasseler Landgericht. Meiwes legt einumfassendes Geständnis voller schockierender Details ab und räumt dieSuche nach weiteren «Schlachtopfern» ein. Er bestreitet jedoch denMordvorwurf.
8. Dezember 2003: Die Schwurgerichtskammer sieht sich unterAusschluss der Öffentlichkeit den Film an, auf dem der Kannibaleseine grausame Tat festgehalten hat.
12. Dezember 2003: Nach Ansicht eines Rechtsmediziners hat Meiwesseinem Opfer bei lebendigem Leib die Kehle durchgeschnitten. BeimZustechen habe er gewusst, dass der 43-Jährige noch lebte.
15. Dezember 2003: Das Gericht kündigt an, es ziehe nicht nur eineVerurteilung wegen Mordes, sondern auch wegen Totschlags oder Tötungauf Verlangen in Betracht.
23. Januar 2004: Der Angeklagte ist nach Überzeugung zweierGutachter trotz einer schweren seelischen Abartigkeit vollschuldfähig.
26. Januar 2004: Die Staatsanwaltschaft fordert für Meiweslebenslange Haft wegen Mordes. Die Verteidigung plädiert dagegen aufTötung auf Verlangen, worauf höchstens fünf Jahre Haft stehen.
30. Januar 2004: Das Landgericht Kassel verurteilt Meiwes wegenTotschlags zu achteinhalb Jahren Haft. Der Richter räumt ein, erhätte Meiwes lieber in die Psychiatrie eingewiesen, dazu aber keinerechtliche Möglichkeit gesehen. Anklage und Verteidigung gehenanschließend in Revision.